Recht

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten (§ 33c GewO)

Regeln und Schulungstermine für Spielgeräteaufsteller/innen

Aufsteller/innen von Spielgeräten benötigen gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit sind dafür auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung und der Nachweis eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution erforderlich. Weitere Einzelheiten zum Sozialkonzept erhalten Sie beim Innenministerium NRW.

Wer ist betroffen?

Dem Unterrichtungsverfahren müssen sich sowohl Gewerbetreibende als auch die von ihnen mit der Aufstellung solcher Spielgeräte betrauten Beschäftigten unterziehen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung nach § 33 c GewO betrifft alle Personen, die eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen. Eine Aufstellererlaubnis, die vor dem 1. September 2013 erteilt wurde, genießt Bestandsschutz. Inhaber/innen einer solchen Aufstellererlaubnis sind somit nicht zur Teilnahme an einer Unterrichtung verpflichtet.

Besondere Hinweise für Gastwirte

Zum erlaubnispflichtigen Aufsteller wird ein Gastwirt erst dann, wenn er selbst das unternehmerische Risiko der in seinen Räumen aufgestellten Spielgeräte zumindest mitträgt. In diesem Fall ist er dann zur Teilnahme an der Unterrichtung nach § 33 c GewO verpflichtet.

Unterrichtungsnachweis der IHK

Für die Aufsteller/innen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wird durch den neuen § 33c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt, mit dem gewährleistet werden soll, dass Gewerbetreibende und Mitarbeitende, die die Geräte aufstellen, über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Unterrichtung wird sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten umfassen und Themen wie Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht der Bundesländer, Gewerbeordnung, Spielverordnung behandeln. Die Gebühr beträgt 156,- Euro.

Aus dem Inhalt:

  • Gewerbeordnung
  • Spielverordnung
  • Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag
  • Übersicht Spielhallenbezogene Regelungen der Länder
  • Jugendschutz
  • Unfallverhütungsvorschrift

Aktuelle Termine

Die IHK Köln bietet das Unterrichtungsverfahren an für die Mitglieder der IHK Köln, sowie der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Siegen und Wuppertal-Solingen-Remscheid. Die Termine finden im Bildungszentrum der IHK Köln (Eupener Str. 157, 50933 Köln) statt.