Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Kraftwerksmeister

Sie nehmen in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Kraftwerkes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr und gestalten so den technisch-organisatorischen Wandel im Kraftwerk mit.

Zulassungsvoraussetzung

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen (im Fall Fachrichtung Produktion) oder Elektroberufen (im Fall beider Fachrichtungen) zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Erlangung des Seemaschinenpatentes CMaW oder CMa oder für ehemalige Angehörige der Bundesmarine die mit Erfolg abgelegten Fachlehrgänge 1 und 2 der Ausbildungsreihe 41 Dampftechnik, bzw. 42 – Motorentechnik (für die Fachrichtung Produktion) oder 
  3. für ehemalige Angehörige der Bundesmarine die mit Erfolg abgelegten Fachlehrgänge1 und 2 der Ausbildungsreihe 43 Elektrotechnik (für beide Fachrichtungen) oder 
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten sonstigen technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 5 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
  3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind.
(3) Die Berufspraxis muss in der jeweiligen Fachrichtung Produktion oder Produktion E/L im Reparatur- bzw. Fahrbetrieb eines Kraftwerkes, davon eine eineinhalbjährige gelenkte praktische Weiterbildung, nachgewiesen werden. 
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

 Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
  • Hinweise zur mündlichen Prüfung: Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Handlungsspezifische Qualifikation-Fachgespräch „Organisation und Personalführung“:  Das situationsbezogene Fachgespräch sowie eine eventuell erforderliche mündliche Ergänzungsprüfung findet in der Regel im Dezember oder Januar des Folgejahres statt.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Prüfung
schriftlich
mündlich
Fachgespräch
Ergänzungsprüfung
Anmeldeschluss
Herbst 2023
10./11.10.2023
Dezember 2023
bis Februar 2024
31.07.2023
 

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
 Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

Prüfung
schriftlich
mündlich
Fachgespräch
Ergänzungsprüfung
Anmeldeschluss
Herbst 2023
17./18.10.2023
Dezember 2023
bis Februar 2024

31.07.2023
 

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Situationsaufgabe 1 (Kraftwerkssysteme)
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Situationsaufgabe 2 (Elektrotechnik und Leittechnik)

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 1 (Basisqualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. Für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. (Ohne AEVO).
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Informationen für Teilnehmer/-innen unserer Fortbildungsprüfungen

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