Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen

Sie beraten im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge und Sach- und Vermögenssicherung. Außerdem führen sie Beratungen im Bereich der Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durch.

Zulassungsvoraussetzung

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1)
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufleute, Versicherungskaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen, Immobilienkaufleute und danach mindestens eine Berufspraxis von sechs Monaten oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung umfasst die Handlungsbereiche:

  1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögen.
  • Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Teilnehmer, die den Geprüften Fachwirt für Finanzberatung ablegen möchten:

  • Teil A (Privatkunden) - Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen
  • Teil B (Geschäftskunden) – für die Teilnehmer, die den Fachwirt für Finanzberatung komplett absolvieren.
  • Teil B muss von den Teilnehmern separat angemeldet werden

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
Schriftlicher Termin
Mündliche Prüfung
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
01./02.02.2024
April/Mai 2024
01.12.2023
Herbst 2024
09./10.09.2024
November/
Dezember 2024
01.07.2024
Frühjahr 2025
05./06.02.2025
April/Mai 2025
01.12.2025
Herbst 2025
08./09.09.2025
November/
Dezember 2025
01.07.2025

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Handlungsbereiche:
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Handlungsbereiche:
  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 476,00 Euro und für Teilwiederholer 238,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 (Berufsspezialist) zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.