Aus- und Weiterbildung

Baufachwirte

Sie steuern und kontrollieren kaufmännische Vorgänge vor allem in größeren Bauunternehmen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1) 1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und
2. eine weitere Berufstätigkeit in einer Bauunternehmung von mindestens 3 Jahren, die der Fortbildung zum Baufachwirt, dienlich ist.
(2) Falls die Voraussetzung gemäß Absatz 1 Ziffer 1 fehlt, muss der Prüfungsbewerber eine mindestens 6jährige einschlägige Berufstätigkeit in einer Bauunternehmung nachweisen, die der Fortbildung zum Baufachwirt dienlich ist.
(3) Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
  1. Bauunternehmungsführung und Organisation 
  2. Finanz- und Rechnungswesen der Bauunternehmung
  3. Baubetriebliches Personalwesen
  4. Absatzwirtschaft der Bauunternehmung
  5. Bauproduktionswirtschaft
  6. Materialwirtschaft, Gerätewirtschaft, Nachunternehmer
  7. Volkswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen in der Bauwirtschaft
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Hinweise zum Ablauf der Prüfung:

  • Sie haben die Möglichkeit, für die schriftliche Prüfung zwischen den Prüfungsfächern Absatzwirtschaft der Bauunternehmung und Bauproduktionswirtschaft zu wählen. Das dabei nicht gewählte Prüfungsfach ist als mündliche Prüfung abzulegen. Es ist nicht möglich, während des Prüfungsverfahrens die Wahlfächer zu wechseln.
  • Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten Sie mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
mündlich
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
04./05.04.2024
voraussichtlich Juni/Juli 2024
20.01.2024

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Finanz- und Rechnungswesen der Bauunternehmung
  • Bauunternehmungsführung und -organisation
  • Baubetriebliches Personalwesen
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Materialwirtschaft, Geräteeinkauf, Nachunternehmen
  • Wahlfach: Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft
Die mündliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
  • Volkswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen in der Bauwirtschaft
  • Wahlfach: Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft (jeweils das schriftlich nicht gewählte Fach)
Die Termine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 487,00 Euro und für Teilwiederholer 243,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 Weitere Informationen zur Prüfung

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.