Aus- und Weiterbildung

Leitfaden AEVO

Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation

1. Zulassungsvoraussetzung

Seit 1. August 2009 entfällt der Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen.

2. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 139,00 Euro. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

3. Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden (§ 4 AEVO, Absatz 1 vom 21.01.2009).

4. Prüfungsinhalte

Die Ausbilder-Eignungsverordnung bestimmt den Inhalt der Prüfung. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den folgenden vier Handlungsfeldern:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

5. Schriftliche Prüfung (multiple choice Verfahren)

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern zu bearbeiten. Die Prüfungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 180 Minuten. Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (werden gestellt) und ein netzunabhängiger und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen.

Die schriftliche Prüfung in Köln wird in Form von programmierten, bundeseinheitlichen Aufgaben (Multiple Choice) als Online-Prüfung am PC durchgeführt. Die Antworten werden dabei von dem Prüfungsteilnehmer am Arbeitsbildschirm erfasst.

Abweichend davon wird die Prüfung in der Geschäftsstelle Oberberg in Papierform durchgeführt.
 6. Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer zeigen, dass sie in der Lage sind, das erworbene pädagogische und psychologische Wissen zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren einer berufstypischen Ausbildungssituation in der Praxis und unter Einsatz moderner Medien und Methoden anzuwenden. Die Teilnehmenden können zwischen der Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation wählen. Die Dauer der Präsentation/Durchführung beträgt jeweils 10 Minuten. Sofort im Anschluss erfolgt ein Fachgespräch, in dem die »Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation« zu begründen ist. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten.

 Im Prüfungsraum vorhandene Ausstattung:

  • Whiteboard/Magnettafel, Pinnwand, Flip Chart, OHP.
Darüber hinaus benötigte Materialien sind von den Teilnehmenden mitzubringen, dazu evtl. erforderliche Schutzunterlagen bei technischen Arbeitsmitteln.
Für den Aufbau stehen 2 - 3 Minuten zur Verfügung. Diese Zeit reicht erfahrungsgemäß gut aus. Verzögerungen durch den Einsatz selbst mitgebrachter Hilfsmittel (zum Beispiel technische Verzögerungen beim Beamer, Aufbau sehr umfangreicher Materialien und ähnliches) gehen zu Lasten der Prüfungszeit.
Eine Ausbildungseinheit ist ein für die Ausbildung sinnvoller, inhaltlich relativ in sich geschlossener und didaktisch aufbereiteter Ausbildungsabschnitt, der sich auf die jeweilige Ausbildungsordnung beziehen soll. Für die Präsentation bzw. Unterweisung empfehlen wir den Prüfungsteilnehmern eine schriftliche Planung auszuarbeiten. Diese ist dem Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher Ausführung geklammert und gelocht zusammen mit dem ausgefüllten Themenmeldebogen vorzulegen. Die Vorbereitung sollten Sie möglichst maschinengeschrieben abgeben. Die schriftliche Planung ist Bestandteil der Prüfungsunterlagen und verbleibt bei der IHK Köln, es findet aber keine Benotung dieser Unterlagen statt.

Gliederung der schriftlichen Planung – Gliederungsvorgabe:

Praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit (Unterweisung)  
  1. Deckblatt (Themenmeldebogen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB)
  2. Ausbildungssituation
    - Adressatenanalyse
    - fachliche Analyse
    - Rahmenbedingungen
  3. Ausbildungskonzept (Ablaufplan)
    - Feinlernziele
    - Methoden
    - Arbeitsschritte und Lerninhalt
    - Medien und Material
    - Zeit    
    - Lernerfolgskontrolle
  4. Anlagen
    - Groblernziele (Kopien der Vorgaben, Textstellen kennzeichnen)
    - Medien (zum Beispiel Kopien von Arbeitstransparenten, Arbeitsblättern, Formularen)
oder
Präsentation einer Ausbildungseinheit
  1. Deckblatt (Themenmeldebogen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB)
  2. Ausbildungssituation
    - Adressatenanalyse
    - fachliche Analyse
    - Rahmenbedingungen
  3.  Präsentationskonzept (Ablaufplan)
    - Eröffnung
    - Hauptteil
    - Abschluss/Appell
    - Medieneinsatz
  4. Anlagen
    - Groblernziele (Kopien der Vorgaben, Textstellen kennzeichnen)
    - Ausbildungskonzept: Feinlernziele, Arbeitsschritte und Lerninhalte Methoden, Medien und Material, Zeit, Lernerfolgskontrolle (Form freigestellt)

6.1 Präsentation einer Ausbildungseinheit

Sie ermöglicht das Gestalten einer Ausbildungseinheit nach den Intentionen zeitgemäßer Ausbildungsordnungen. In einem mediengestützten Vortrag informieren und überzeugen Sie den Prüfungsausschuss von Ihrem Konzept für die Gestaltung der Ausbildungseinheit. Mit Ihrer Darstellung eines Themas aus der Ausbildungsordnung, zeigen Sie dem Prüfungsausschuss, ob Sie in der Lage sind, die Lerninhalte erfolgreich zu vermitteln. Dazu muss Ihre Planung didaktisch und methodisch begründet sein. Demzufolge darf es sich nicht um einen fachspezifischen Vortrag eines bestimmten Ausbildungsinhaltes handeln.
  • Dauer der Präsentation 10 Minuten
  • Visualisierung mit der im Prüfungsraum vorhandenen Präsentationstechnik (Pinwand, Flip Chart, Overheadprojektor) beziehungsweise mit den vom Teilnehmer zusätzlich mitgebrachten Materialien

6.2 Praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit (Unterweisung)

Die Ausbildungseinheit wird in einem Rollenspiel simuliert. Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Ausbildungseinheit werden dabei durch die Prüfungsbedingungen beeinflusst:
  • Dauer der Ausbildungseinheit 10 Minuten
  • Rollenübernahme der/des Auszubildenden durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses.
  • Simulation des Ausbildungsplatzes im Prüfungsraum (vorhandene Ausstattung: Pinwand, Flip Chart, Overheadprojektor). Darüber hinaus benötigte Materialien sind vom Teilnehmer mitzubringen.
  • Das Thema soll nicht auf Vorkenntnissen basieren und daher möglichst aus Lerninhalten des ersten Ausbildungsjahres stammen.

Bei der Durchführung einer Ausbildungssituation werden die folgenden Aspekte bewertet:

  • Vorbereiten (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel)/Einführen in das Thema und Ermitteln von Vorkenntnissen/Motivation
  • Pädagogisches Konzept: Methodische Umsetzung/Lernhilfen/Medieneinsatz/Fragetechnik
  • Aktivierung der/des Auszubildenden
  • Zielerreichung/Lernzielkontrollen/Lernerfolgssicherung
  • Zeiteinteilung/Angemessene Einteilung der Lernschritte/Einhalten der Gesamtzeit
  • Auftreten als Ausbilder, Eingehen auf die Auszubildenden: Sprache, Blickkontakt,
  • Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

7. Auswahl der Ausbildungseinheit

Grundlage für die Auswahl der Ausbildungseinheit bildet die Ausbildungsordnung für den Beruf, in dem ausgebildet werden soll (entsprechend der Eintragung auf dem Themenmeldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB)). Durch intensive Auseinandersetzung mit einem für die Prüfung geeigneten Thema wählen Sie die Ausbildungseinheit unter Beachtung verschiedener Aspekte, wie Ausbildungsziel, Inhalt, Vermittlungsform/Methode und Zeit, aus.
Mit der Entscheidung über Ziel, Inhalt, Methode und dem damit verbundenen Umfang der Ausbildungseinheit treffen Sie indirekt die Entscheidung über Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit.
Wie gestalte ich die praktische Prüfung nach AEVO?
Sehen Sie sich das Schaubild (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 364 KB) an.

8. Fachgespräch

Der zweite Teil der praktischen Prüfung besteht aus dem Fachgespräch, in dem die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern ist. Das Fachgespräch dient dem Nachweis, dass die gewählte Situation in einen Gesamtzusammenhang eingeordnet ist und unter berufs- und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten begründet werden kann.
Die folgenden Aspekte werden bewertet:
  • begründetes Nachvollziehen und selbstkritische Reflexion der Planung und Umsetzung,
  • eventuell plausible Begründung für Abweichungen, Erörterung von Alternativen  
  • Beantworten von vertiefenden Fragen
    Zum Beispiel: didaktische Analyse / Lernziele, -bereiche / Handlungskompetenzen / Schlüsselqualifikationen / situationsgerechtes Handeln, Motivation, Lernen, Lernauffälligkeiten, Konflikte, Berücksichtigung von betrieblichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem der Ausbildungsordnungen angemessenes/überzeugendes Kommunikationsverhalten.

9. Prüfungsergebnis

Die Prüfungsergebnisse der schriftlichen und der praktischen Prüfung werden gleich gewichtet. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und in der praktischen Prüfung jeweils mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht wurden.