Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Fachleute für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler/-vermittlerin gemäß § 34i GewO
Wer selbstständig als Gewerbetreibende/-r den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln beziehungsweise Dritte zu solchen Verträgen beraten möchte, benötigt seit dem 21. März 2016 auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO.

Der Sachkunde gleichgestellte Berufsqualifikationen

  • § 4 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) enthält eine Auflistung aller anerkannten Abschlüsse, die – einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe – der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.
    Wer diese Voraussetzungen erfüllt muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 ImmVermV genannten Abschlüsse ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können nicht anerkannt werden.

Hinweise zur Prüfung

  • Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 ImmVermV aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
  • Vom praktischen Teil der Prüfung kann man sich gemäß § 3 Abs. 5 ImmVermV befreien lassen, wenn einer der dort aufgeführten Punkte gegeben ist.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
mündlich
Anmeldeschluss
2023
19.09.2023
19./20.09.2023
30 Kalendertage
vor der Prüfung
2023
14.11.2023
14/.15.11.2023
30 Kalendertage
vor der Prüfung
2024
19.03.2024
19./20.03.2024
30 Kalendertage
vor der Prüfung
2024
11.06.2024
11./12.06.2024
30 Kalendertage
vor der Prüfung
2024
17.09.2024
17./18.09.2024
30 Kalendertage
vor der Prüfung
2024
12.11.2024
12./13.11.2024
30 Kalendertage
vor der Prüfung

Prüfungsgebühr


Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln
  1. Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 497,00 Euro
  2. Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 393,00 Euro
  3. Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 274,00 Euro
  4. Spezifische Sachkundeprüfung
    4.1. schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 360,00 Euro
    4.2. nur praktische Prüfung 250,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen

  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt. Der Rahmenplan dient als Orientierung durch die Lerninhalte und gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Sachkundeprüfung.
  • Den Rahmenstoffplan, die Fallvorgaben für das Kundenberatungsgespräch sowie weitere Informationen zur schriftlichen und praktischen Prüfung finden Sie auf der Internetseite des DIHKs.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie der Prüfungsordnung
  • Die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung finden Sie online

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de