Aktuelle Beteiligungen

Ihr Meinungsbeitrag zur Umwelt- und Energiepolitik

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Konsultationen zu neuen Vorhaben nationaler sowie europäischer Rechtsvorschriften, zu neu geplanten Programmen oder zu neuen politischen Maßnahmen. Öffentliche Konsultationen bieten interessierten Kreisen wie auch Bürgerinnen und Bürgern die Chance, Ihre Meinung zu den anstehenden Vorhaben kundzutun. Mit einer Beteiligung können Sie Ihre Ideen, Meinung oder Reaktionen einbringen, um beispielsweise die Praxistauglichkeit oder Wirksamkeit der Vorhaben zu bewerten.
Aber auch wir als IHK sorgen dafür, dass Sie Ihre Meinung zu künftigen Gesetzen und Verordnungen äußern können. Unsere Aufgabe ist es, das Gesamtinteresse unserer Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Das gibt uns die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu Novellierungen und Konsultationen im nationalen und EU-weiten Bereich. Für eine fachliche Meinung benötigen wir jedoch Ihre Expertise. Ergreifen Sie Ihre Chance und nutzen Sie Ihre IHK als Sprachrohr. Denn Ihre Meinung ist wichtig und zählt!
Unter den Überschriften „Energie" und „Umwelt" finden Sie aktuelle Konsultationen und Gesetzesentwürfe. Ihre Ansprechpartner für den Energiebereich sind  Christian Vossler  und Rainer van Loon sowie Stella Weber für den Umweltbereich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Energie

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Umwelt

Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant eine umfangreiche Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Betroffen sind ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe deren Verwendung sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend verboten werden sollen.
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Daher hat die Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz und benötigt dementsprechend einen sorgfältigen regulatorischen Rahmen. Jedoch verfügen PFAS über besondere physikalische, chemische und biologische Eigenschaften, die nicht so einfach substituiert werden können. Zutreffend ist dies insbesondere im High-Tech-Bereich, wo die Anwendung von PFAS-Materialien essenziell ist. Ein Beispiel hierfür ist die Herstellung von Membranen für Brennstoffzellen oder für die Wasserelektrolyse, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Ein undifferenziertes Verbot der ganzen Stoffgruppe hätte demnach auch negative Konsequenzen für die Zielerreichung des „Green Deals“.
Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC). In dem Zusammenhang wurde im März 2023 eine sechsmonatige Konsultation eröffnet. Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die Ausschüsse ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich an der Konsultation bis zum 25. September 2023 zu beteiligen.
Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft 
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner Handlungsempfehlungen zusammengestellt.
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Quelle: DIHK