Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Energie

Besondere Ausgleichsregelung: Europäische Kommission verabschiedet Beihilfeleitlinien (CEEAG)

Die Europäische Kommission hat 2021 die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (kurz CEEAG) gebilligt. Nach der formellen Annahme im Januar 2022 gelten die neuen Regeln für Beihilfen, die bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Bestehende Beihilfen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Änderungen betreffen insbesondere die Regeln für Entlastungen bei Umlagen auf den Strompreis, (Besondere Ausgleichsregelung). Zukünftig können die Mitgliedstaaten 116 strom- und handelsintensiven Sektoren eine solche Beihilfe gewähren. Die Mitgliedstaaten können die Aufnahme weiterer Sektoren und Teilsektoren beantragen.
Die Beihilfeintensität kann unter bestimmten Bedingungen für alle 116 Sektoren 85 Prozent erreichen.
Es wird in „besonders Carbon Leakage-gefährdete Sektoren“ und „Carbon Leakage-gefährdete Sektoren“ unterschieden. Ersteren kann stets eine Entlastung in Höhe von 85 Prozent und Letzteren generell eine Entlastung um 75 Prozent gewährt werden.
Für Unternehmen aus dieser Kategorie von Sektoren, die 50 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken, darf die Entlastung ebenfalls 85 Prozent erreichen (zehn Prozent müssen über ein PPA beschafft werden oder fünf Prozent durch Eigenerzeugung).
Die Belastung durch Strompreisumlagen kann für besonders Carbon Leakage-gefährdete Sektoren wie bislang auf 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung (BWS) begrenzt werden, für Carbon Leakage-gefährdete Sektoren auf ein Prozent. Auch hier gilt für die Unternehmen aus Carbon Leakage-gefährdeten Sektoren, dass ein Cap von 0,5 Prozent angewandt werden darf, wenn das Unternehmen 50 Prozent seines Strombedarfs aus CO2-freien Quellen deckt.
Für Unternehmen aus Sektoren, die ab dem 31. Dezember 2023 nicht mehr beihilfeberechtigt sind, können die Mitgliedstaaten eine Übergangslösung vorsehen, die eine schrittweise Reduktion der Beihilfeintensität umsetzt. Für Unternehmen, die 50 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken, kann die Beihilfeintensität bis 2028 bei 65 Prozent liegen.
Ab 2029 würde dann die volle Umlage fällig. In eine Übergangsregelung können nur Unternehmen aufgenommen werden, die in mindestens einem der zwei Jahre, die der Anpassung der Entlastungsregel vorangehen, auf Grundlage der alten Leitlinien eine Entlastung in Anspruch genommen und zu diesem Zeitpunkt die in den alten Beihilfeleitlinien festgelegten Kriterien für die Beihilfeberichtigung erfüllt haben.

dena veröffentlicht Zwischenbericht zur Netzstudie

Die Deutsche Energie-Agentur dena hat im Zwischenbericht zu ihrer Netzstudie III Leitbild und Strategieempfehlungen für die zukünftige Energieinfrastruktur veröffentlicht. Es werden Empfehlungen für Strom, Wasserstoff und synthetische Kohlenwasserstoffe als Bedarf für politische Richtungsentscheidungen und Planungsprämissen für Infrastrukturbetreiber formuliert. Diese sind teilweise recht konkret, z. B. zur Abscheidung von Kohlenstoff.
Ein weiteres Beispiel für konkrete Empfehlungen ist die Ansiedlung von Elektrolyseuren erzeugernah im Norden Deutschlands. Andere Empfehlungen sind eher vage, wie das Herstellen einer diversifizierten Importsituation bei Wasserstoff.
Quelle: DIHK

Neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte

Bundeswirtschaftsministerium und Bundesforschungsministerium haben eine neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte entwickelt.
Ziel der Förderung ist laut BMWi, den Einsatz deutscher Technologien im Ausland zu fördern, einen Beitrag zum zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff zu leisten, sowie Strukturen für den Import von Wasserstoff vorzubereiten. Diese Förderrichtlinie soll dabei neben dem Stiftungsmodell H2 Global stehen.
In der neuen Förderrichtlinie wird der Einsatz deutscher Technologien gefördert. Der Ort der Verwendung des erzeugten Wasserstoffs ist dabei von untergeordneter Rolle. H2Global hingegen legt den Schwerpunkt auf den Import des grünen Wasserstoffs. Die beiden Instrumente wirken daher ergänzend zueinander.
Mit der Förderrichtlinie können Projekte in den Energiepartnerschaftsländern finanziert werden. Derzeit unterhält Deutschland mit mehr als 22 Ländern Energiepartnerschaften. Das BMWi sieht allerdings auch die Möglichkeit, über die bereits bestehenden Energiepartnerschaften hinaus zu gehen und in anderen Ländern ebenfalls Projekte zu finanzieren.

Die neue Förderrichtlinie besteht aus zwei Modulen:

  • Modul 1 (BMWi) umfasst internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie für die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung. Die Förderung umfasst auch integrierte Projekte, die mehrere dieser Wertschöpfungsschritte abdecken.
  • Modul 2 (BMBF) umfasst internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Je nach Tatbestand der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und Größe des Unternehmens können zwischen. 25-45 Prozent der beihilfefähigen Kosten per Zuwendung übernommen werden. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Das Gesamtvolumen der Förderrichtlinie ist pro Jahr auf 150 Millionen Euro beschränkt. Derzeit sind 350 Millionen Euro für die Förderung im Rahmen der Richtlinie eingeplant.
Die geförderten Projekte müssen im Rahmen der Richtlinie bis Ende 2024 umgesetzt werden. Zur Umsetzung der Förderrichtlinie ist die Beauftragung eines Projektträgers vorgesehen.
Quelle: DIHK