Recht und Steuern

Besonderer Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist 2019 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der „Know-How Richtlinie“ (EU) 2016/943 aus dem Jahr 2016.
Durch diese soll ein EU-weiter Mindeststandard zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hergestellt werden. Insbesondere Unternehmen, die durch Ideen und Innovationen wirtschaftliche Werte schaffen, profitieren hiervon. Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat durch Wettbewerber sollen durch die neuen Regelungen verhindert bzw. bestraft werden. Gleichzeitig werden jedoch Hinweisgeber (Whistleblower) durch das neue Gesetz geschützt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

  • Einheitliche Definition „Geschäftsgeheimnis“ führt zur Verschärfung der bisherigen Rechtslage
  • Pflicht zum präventiven Schutz der Geheimnisse durch „angemessene“ Schutzmaßnahmen,
    z.B. durch Aufbau eines Schutzkonzeptes, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Kennzeichnung als „geheim“, Zugangsbeschränkungen, Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern.
  • Reverse Engineering gilt als rechtmäßiges Erlangen eines Geschäftsgeheimnisses, aber vertragliche Verbote sind zulässig
  • Abwägung Geheimhaltungsinteresse gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz von Whistleblowern
  • Geheimhaltung im Gerichtsverfahren wird verbessert
 Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.