Recht

Schlichten statt richten

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht gleich vor dem Gericht enden. Viele Konflikte lassen sich ebenso gut in einem außergerichtlichen, professionellen Schlichtungsverfahren lösen.
Die Schlich­tungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten bei der IHK Köln bietet interessierten Un­ternehmen den nötigen Rahmen.
Man stelle sich vor: drei BGB-Gesellschafter, die sich nicht darüber einig werden können, wie sie aus­einander gehen; eine Software-Schmiede, die sich seit Monaten mit ihrem Kunden über die Höhe der Rechnung und die Güte des Produkts streitet; die Erbengemeinschaft, die sich die Köpfe heiß redet über die beste Nachfolgeregelung im Familienbetrieb. Niemand braucht viel Fantasie, um zu ahnen, dass viele dieser Streitfälle recht bald vor Gericht landen. Nach mehr oder weniger langer Zeit wird ein Urteil gefällt, vorläufig jedenfalls. Denn ist eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden, geht das Verfahren in die nächste Instanz.
Nicht selten verstreichen auf diese Weise Jahre, bis ein Urteil rechtskräftig und ein Streit entschieden ist. Gelöst ist er indes noch lange nicht: Die Ex-Geschäftspartner verbindet längst eine tiefe Feindschaft, den Kunden plagen noch immer die Kinderkrankheiten des Computerprogramms, die Erben schließlich sprechen schon seit Jahren nur noch über ihre Rechtsbeistände miteinander. Zwei Dinge aber haben alle gemeinsam: alle haben viel Geld verloren und keiner ist so recht zufrieden.
Doch das ist keineswegs ein Naturgesetz. Es gibt verschiedene Formen alternativer Streitbeilegung, neudeutsch „Alternative Dispute Resolution“ (ADR), die sich als effektive Methoden zur gütlichen Einigung auch im Geschäftsleben bewährt haben.
Bei Konflikten mit Kunden / Kundinnen, Lieferanten und Lieferantinnen, in Fragen der Haftung und Gewährleistung, bei Auseinandersetzungen über Urheberrecht oder Patente, in Kontroversen bei Unternehmensnach­folgen oder zwischen Gesellschaftern, wird immer häufiger ein Schlichter / eine Schlichterin oder ein Mediator / eine Mediatorin hinzugezogen. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat diesem Bedarf durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten Rechnung getragen.
Die Schlichtungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) der Industrie- und Handelskammer zu Köln bietet den Parteien, von denen mindestens eine Mitglied der IHK Köln sein muss (Details siehe § 1 SO) eine einfach zu handhabende Grundlage für das spätere Verfahren: Sie legt Fristen fest, sagt, wer wie viele Schlichter benennen kann, verpflichtet diese auf Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Vertrau­lichkeit und schlägt einen Kostenrahmen vor. Auf Wunsch nennt die IHK geeignete Schlichter bzw. Schlichterin, auf Antrag übernimmt sie sogar die Benennung eines Schlichters / einer Schlichterin, zudem fungiert sie als eine Art Ge­schäftsstelle zwischen den Parteien. Voraussetzung aber ist, dass beide Parteien den festen Wil­len mitbringen, ihren Konflikt zu lösen.
Auch aus Kostengesichtspunkten kann eine Schlichtung eine gute Alternative sein: zwar sind in Deutschland die Gerichtskosten im Vergleich etwa zu den USA verhältnismäßig moderat, doch verschlingen langwierige und komplizierte Verfahren nicht nur Zeit, sondern binden nicht selten ganze Abteilungen über Jahre. Die Schlichtungsordnung macht Vorschläge für die Stundenhonorare der Schlichter / Schlichterinnen; die IHK erhebt eine Verwaltungsgebühr von 250,00 Euro.
Achtung: Die Schlichtungsstelle der IHK Köln ist nur für kaufmännische Streitigkeiten unter Beteiligung eines Mitglieds der IHK Köln (Details siehe § 1 SO) eingerichtet, also nicht für Streitigkeiten mit Verbrauchern/Privatpersonen zuständig. Verbraucherschlichtungsstellen finden Sie in der Liste des Bundesamtes für Justiz.
Stand: Juli 2023