Gewerberecht

Internetimpressum für Vermittler

Zusätzliche Angaben im Internetimpressum für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler
Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler und Versicherungsberater), § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler), § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) und § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) in Zusammenhang mit § 11a GewO. Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internetimpressums ergeben.
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter), Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler bedürfen einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, 2 GewO, § 34f Abs. 1 GewO, § 34h Abs. 1 GewO und § 34i Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internetimpressum angeben.
Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 6 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 7 GewO sowie die Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34d Abs. 7 und 8 GewO halten.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung sowie Immobiliardarlehensvermittlung ist in NRW die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Vermittlern und Beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.
Beachte: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde.
Es ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben. Unter der zuständigen Aufsichtsbehörde ist in NRW die zuständige Industrie- und Handelskammer zu verstehen, denn sie ist in NRW für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis nach § 34d GewO, § 34f GewO, § 34h GewO und § 34i GewO zuständig.
Vermittler und Berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Zulassungs-/ Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34c GewO angeben.
2. Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Vermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Vermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Register erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittlerregisters (http://www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
3. Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG zu beachten. Zwar fallen Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir gleich-wohl, das Internetimpressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG genannten Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen:
a.    die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört
b.    die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen
       worden ist,
c.    die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich
sind.
Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO gehören nicht zu den reglementierten Berufen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG. Angaben zur Berufskammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen sind daher in Bezug auf diese Tätigkeit nicht erforderlich.

Beispiele für ein Internetimpressum im Bereich Versicherungsvermittlung:

Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Mustermann Versicherungsvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 101107 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Berlin HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK XY (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO und § 34f GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Hans Müller
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@Mueller.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
- Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Stadt XY, Zuständige Behörde, Angabe der Adresse
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter / Finanzanlagenvermittler (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- §§ 34d, 34f Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
- FinVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung:

Autohaus Hans Müller e.K.
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Registergericht: Amtsgericht XY HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK XY (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Hinweis: Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.