Recht

Kaufrecht: Checkliste für Unternehmen

Fünf To-Dos für Unternehmen im Kaufrecht

1. To-Do: Überprüfen Sie Ihre Geschäftsmodelle

Was ist grundsätzlich zu beachten?

  • Überprüfen, ob Geschäftsmodelle und Prozesse mit dem seit 01. Januar 2022 geltenden Kaufrecht übereinstimmen.
  • Gilt insbesondere für Verkäufe an Verbraucher und/oder wenn der Endkunde in der Lieferkette ein Verbraucher ist.

Worauf muss ich besonders achtgeben?

  • Ist meine Ware mangelfrei?
    Achtung, Änderung des Sachmangelbegriffs!
    • Sache ist nur mangelfrei, wenn sie subjektiven und objektiven Anforderungen entspricht
    • Prüfen, ob Sache den objektiven Anforderungen entspricht:
      • gewöhnliche Verwendung
      • übliche Beschaffenheit, die Käufer erwarten kann (z.B. Menge, Qualität, Haltbarkeit, Funktionalität,
              Sicherheit, Kompatibilität)
      • Beschaffenheit gemäß Probe und Muster
      • Übergabe mit Zubehör oder Anleitungen
    • Falls Sache den objektiven Anforderungen nicht entspricht (z.B. Ausstellungsstücke, B–Ware, Vorführgeräte
            oder gebrauchte Ware), ist eine abweichende Vereinbarung möglich.
    • Abweichende Vereinbarung mit Verbrauchern unterliegt strengen Voraussetzungen:
      → Verbraucher individuell informieren
      → Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbaren
      → Hinweis über Produktbeschreibung oder Ausschilderung nicht ausreichend!
  • Welcher Kategorie gehört meine Waren an?
    Achtung, vier Kategorien mit unterschiedlichen Rechtsfolgen!
    • Analoge Ware
      • Normales Kaufrecht, §§ 343 BGB
    • Digitale Produkte – also digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen - und körperliche Datenträger mit digitalem
            Inhalt:
      • gesonderte Vorschriften, §§ 327d ff. BGB
    • Ware mit nicht zwingend erforderlichen digitalen Elementen
      • gesonderte Vorschriften der §§ 327d ff. BGB gelten nur bzgl. des digitalen Produkts, ansonsten §§ 434 ff. BGB
    • Ware mit erforderlichen digitalen Elementen
      • Normales Kaufrecht, §§ 434 ff. BGB
  • Was ist besonders kritisch?
    Achtung, Updatepflicht bei Waren mit digitalen Elementen!
    • Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit gewährleisten
    • Umfang und Dauer der Updatepflicht nach Vertrag
    • Zeitraum nach Art und Zweck der Sache
      → Angaben in Werbung
      → Preis/Qualität der Sache
      → Lebensdauer
  • Kunden über Updates umfänglich informieren
  • Abweichende Vereinbarung mit Verbrauchern unterliegt strengen Voraussetzungen
    → Verbraucher individuell informieren
    → Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbaren
  • Sonderbestimmungen für Vereinbarung einer dauerhaften Bereitstellung der digitalen Elemente
    • während vereinbarten Zeitraum der Bereitstellung
    • mindestens aber für zwei Jahre

Was muss ich für die Umsetzung in die Praxis tun?

  • Marktbeobachtung: Was ist üblich für Ihr Produkt bzw. ähnliche Produkte?
  • Beschaffenheitsvereinbarung / Abweichung von objektiven Anforderungen
    • ggf. gesonderte Beschaffenheitsvereinbarung erstellen
    • besonders auf Voraussetzungen (s.o.) achten
  • Updatepflicht
    • Notwendigkeit einer Preisanpassung prüfen
    • ggf. gesonderte Vereinbarung bzgl. einer Abweichung von der Updatepflicht vereinbaren (s.o.)
    • Kundeninformation sicherstellen
  • Sonderbestimmungen bei dauerhafter Bereitstellung
    • dauerhafte Updates planen und Umsetzung sicherstellen
    • Zeitraum bestimmen
    • dauerhafte Information sicherstellen

2. To-Do: Verträge und AGB, die für Ihre Kunden gelten

Was ist grundsätzlich zu beachten?

  • generelle Anpassung an die seit 2022 geltenden Formulierungen und Regelungen
  • auf etwaige Änderungen in den Widerrufsbestimmungen achten

Worauf muss ich besonders achtgeben

  • Zitierungen des bzw. Verweise auf das Gesetz in Rechtstexten vor 2022 werden häufig nicht mehr stimmen (falsche Norm, falscher Absatz…),
  • etwaige inhaltliche Anpassungen

Was muss ich für die Umsetzung in die Praxis tun?

  • Verträge und AGB anwaltlich überprüfen lassen und ggf. ändern

3. To-Do: Verträge und AGB mit Herstellern/Lieferanten

Was ist grundsätzlich zu beachten?

  • Verträge prüfen

Worauf muss ich besonders achtgeben?

  • Regressmöglichkeiten gegenüber Hersteller/Lieferant, soweit Mangel bei Übergabe vorlag
  • Updatepflicht bei Waren mit digitalen Elementen

Was muss ich für die Umsetzung in die Praxis tun?

  • Lieferantenverträge nachverhandeln oder neu abschließen

4. To-Do: Beschwerde- und Gewährleistungsmanagement anpassen

Was ist grundsätzlich zu beachten?

  • Prozesse prüfen
  • Umsetzung der Updatepflicht

Worauf muss ich besonders achtgeben?

  • Beweislastumkehr gilt ein Jahr
  • beim Lieferantenregress gilt eine verlängerte Verjährung
  • kein Fristsetzungserfordernis für Verbraucher vor Geltendmachung von Schadensersatz und Rücktritt
  • sofortige Rücktrittsmöglichkeit bei schwerwiegendem Mangel

Was muss ich für die Umsetzung in die Praxis tun?

  • unterschiedliche Behandlung von Alt- und Neufällen notwendig (Kaufvertrag vor 1.1.2022 oder danach geschlossen?) regeln, Prozesse definieren
  • bei den Preisgestaltungen die Änderungen und damit einhergehenden Pflichten beachten
  • Angestellte informieren / schulen
Bitte beachten Sie auch die Handlungsnotwendigkeiten, die sich aus dem Gesetz über faire Verbraucherverträge ergeben!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Kaufrecht ab 1. Januar 2022.
Dieser Artikel soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Januar 2024
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