Nr. 5123380
Recht und Steuern

Anfrage zur Firmierung

Möchten Sie eine Firma mit Sitz im Bezirk der IHK Köln in das Handelsregister eintragen lassen oder eine bereits eingetragene Firma ändern?
Dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Wunschfirmierung – am besten vor der notariellen Beurkundung / Beglaubigung – von uns prüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir lediglich eine rechtliche Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister abgeben. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen Registergericht.
Eine kleine Hilfestellung zur Firmenfindung haben wir für Sie in dem Artikel Firmierung für Handelsregisterunternehmen zusammengestellt. Wir kontrollieren Ihre vorgesehene Firmierung dann in Bezug auf ihre Individualisierung und Kennzeichnung, die Kollision mit bereits im Handelsregister Köln eingetragenen Firmen und ob sie ersichtlich dazu geeignet ist, über geschäftliche Verhältnisse Irre zu führen.
Darüber hinaus können wir Ihnen Erläuterungen in Bezug auf den geplanten Unternehmensgegenstand geben.
Da sich unser Prüfungsumfang nicht auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, auch selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren. Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handels- (www.handelsregister.de) und Markenregister (www.dpma.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen.
Einen Überblick der insoweit rechtlich unterschiedlichen Regelungs- und Schutzbereiche können Sie sich in unserem Artikel Schutz der Firma verschaffen.