Recht

Vorsicht Vertragsfalle!

Täglich erhalten Unternehmen Briefe, E-Mails und Anrufe von dubiosen Firmen Das Ziel der dubiosen Anbieter: Der Abschluss kostenpflichtiger und häufig unnötiger Verträge. Es gibt unterschiedliche Fallgruppen, aber auch Möglichkeiten, wie Sie sich vor Schwindel schützen können.
Welche Fallgruppen gibt es?

„Behördliche“ Schreiben

Firmen, die vor kurzem in das Handelsregister eingetragen wurden oder Änderungen vornahmen, erhalten häufig offiziell aussehende Schreiben einer vermeintlichen Behörde. Sie ähneln zum Beispiel Briefen des Amtsgerichts und weisen Symbole wie den Bundesadler auf. Die Absender nehmen dabei oftmals Bezug auf die Eintragung und fordern die Empfänger auf, einen beigefügten Überweisungs­träger auszufüllen oder die Richtigkeit der im Brief genannten Firmendaten mit Unterschrift zu bestäti­gen. Es handelt sich jedoch um versteckte Vertragsangebote für kostenpflichtige Eintragungen in Fir­menverzeichnissen. Oft weist eine ausländische IBAN auf die Betrugsabsicht hin.
Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von der Gerichtskasse. Abrechnungen des Registergerichts Köln für Registereintragungen werden daher ausschließlich durch das Amtsgericht Köln über die zentrale Zahlstelle der Justiz (ZZJ) in Hamm versandt. Die Zahlung der Gerichtskostenrechnung hat auf das Konto der Zentralstelle der Justiz bei der Bundesbank mit der IBAN DE 84 4400 0000 0041 0015 09 und der BIC MARKDEF 1440 zu erfolgen.

Vermeintliche Anzeigenaufträge

Gelegentlich bekommen Unternehmen, die zuvor eine Eintragung in ein Telefonbuch, eine Werbean­zeige oder eine Zeitungsannonce aufgegeben haben, Rechnungen für vermeintliche Folgeaufträge oder andere Einträge. Diese Leistungen wurden jedoch nie in Auftrag gegeben. Auch hierbei handelt es sich um versteckte Vertragsangebote. Weitere Beispiele für angebliche Anzeigeaufträge sind Volkshochschulverzeichnisse, örtliche Anzeigeblätter oder Stadtpläne.

Formularfallen

Häufig werden trickreich gestaltete Vertragsangebote oder Scheinrechnungen für angebliche Eintra­gungen in Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Online-Datenbanken oder Markenregistern ver­schickt. In den Schreiben ist das Wort „Angebot“ jedoch nicht enthalten, da dies zu offensichtlich auf einen Vertragsschluss hinweisen würde. Stattdessen wird gern der Begriff „Offerte“ zur Verschleierung genutzt. Zudem nutzen Betrüger oft echte oder sehr ähnlich aussehende Adressen von Behörden. Auch gibt es immer häufiger Fälle von gänzlich erfundenen Firmen oder Institutionen ohne Kontaktan­gaben. Oftmals ist ein vorausgefüllter Überweisungsträger enthalten. Auf diesem Weg soll ebenfalls ein Vertrag herbeigeführt werden.

Telefonanrufe („Kölner Masche“)

Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten werden Gewerbetreibende auch unaufgefordert telefonisch angesprochen.. Bei solchen Gesprächen werden Unternehmen durch Täuschung zu Abschlüssen von Anzeigeaufträgen genötigt.
Gefährlich ist hierbei, dass diese Telefonate häufig aufgezeichnet und später jegliche Form der Bestätigung so zugeschnitten wird, dass ein Vertragsabschluss im Nachhinein vermeintlich zustande gekommen ist. Mit dem sogenannten „Call ID Spoofing“ lässt sich außerdem die im Display angegebene Rufnummer des Anrufenden fälschen. So kann jede beliebige deutsche Festnetznummer angezeigt werden.

Wie können Sie sich vor Betrug schützen?

Sehen Sie sich jedes Schreiben bzw. jede Rechnung genau an, die im Zusammenhang mit
  • einer Gewerbemeldung oder Eintragung im Handelsregister,
  • einer Eintragung im Telefonbuch, in einem Branchen- oder  Internetverzeichnis,
  • einem Anzeigenauftrag,
  • der Einrichtung einer Homepage,
  • der Anmeldung einer Marke oder eines Patentes
bei Ihnen eingeht.
  1. Lassen Sie sich von der amtlichen Aufmachung einer Rechnung, hochtrabenden Bezeichnungen ((zum Beispiel „Gewerbezentralregister“, „Zentrale Registrierungsstelle“) und amtli­chen Symbolen (Europaflagge, Bundesadler und so weiter) nicht täuschen.
  2. Bezahlen Sie nur solche Rechnungen, bei denen Ihnen sicher bekannt ist, dass der Rechnungssteller tatsächlich von Ihnen Geld zu bekommen hat.
  3. Überprüfen sie die Kontoverbindung des Empfängers: Gerichtskostenrechnungen sind zu zahlen auf das Konto der Zentralen Zahlstelle der Justiz bei der Bundesbank mit der IBAN DE 84 4400 0000 0041 0015 09 und der BIC MARKDEF 1440Rechnungen für Registerauskünfte sind zu zahlen auf das Konto der Zentralen Zahlstelle der Justiz bei der Bundesbank mit der IBAN DE 30 4400 0000 0041 0015 11 und der BIC MARKDEF 1440.
  4. Senden Sie keine „Korrekturabzüge“ zurück, wenn Sie nicht eindeutig vorher einen Druckauftrag an dessen Absender erteilt haben.
  5. Seien Sie vorsichtig, Anzeigen oder andere Aufträge bei Vertretern abzuschließen, die unangekün­digt bei Ihnen im Betrieb erscheinen oder sich auf ein angebliches Gespräch mit  Mitarbeitern berufen, an dessen Namen sie sich aber nicht mehr erinnern können. Viele unseriöse Vertreter versuchen, Sie unter Druck zu setzen. Oft werden Aufträge unterschrieben, nur um einen lästigen Vertreter loszuwerden. Unterschreiben Sie nichts, wenn man Sie nicht in Ruhe das Kleingedruckte prüfen lässt. Oft verbergen sich darin höhere Preise oder jahrelange Laufzeiten, mit denen Sie nicht rechnen und auf die Sie auch nicht aufmerksam gemacht werden. Anders als Verbraucher können Unternehmer solche „Haustürgeschäfte“ nicht widerrufen!
Lassen Sie sich bei zweifelhaften Rechnungen nicht durch Mahnungen oder Androhung von Inkassomaßnahmen unter Druck setzen.
Reagieren Sie auf solche Schreiben nur dann unverzüglich mit der am Ende dieses Artikels beigefügten Mustererklärung, wenn Sie versehentlich einen Vertrag geschlossen haben, und kündigen Sie die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an.
Weisen Sie Ihre Beschäftigten (vor allem beim Posteingang und in der Buchhaltung) an, ebenfalls diese Grundsätze zu beachten. Am besten, Sie legen dieses Merkblatt für Ihre Beschäftigten aus, damit sich jeder von Zeit zu Zeit diese Verhaltensregeln ins Gedächtnis rufen kann.
Wenn Sie Zweifel an der Identität des Rechnungsstellers oder die Berechtigung der Forderung haben, recherchieren Sie im Internet und im Handelsregister nach dem genannten Unternehmen und rufen Sie im Zweifelsfall Ihre Industrie- und Handelskammer an.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und der Bundesanzeiger haben „Warnlisten“ von Unternehmen veröffentlicht, die solche Zahlungsaufforderungen und „Rechnungen“ versenden oder versandt haben.  

Was tun, wenn Sie in eine Vertragsfalle geraten sind?

  • Fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) sofort schriftlich per Einschreiben gegenüber der Firma an. Erklären Sie hilfsweise gleichzeitig die Kündigung, um eine ungewollte automatische Vertragsverlängerung zu verhindern. Versenden Sie Ihr Schreiben vorsorglich zusätzlich per Fax und/oder E-Mail.
  • Fertigen Sie sich eine Kopie Ihrer Anfechtungs- und Kündigungserklärung an, die Sie zusammen mit dem Zustellnachweis aufbewahren.
  • Lassen Sie sich nicht auf Telefonate mit den Schwindelfirmen ein.
  • Leisten Sie keine Zahlungen! 
  • Sollten Sie bereits gezahlt haben, können fordern Sie das Geld zurückfordern. Tun Sie dies mit Hinweis auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und unter Fristsetzung zurück. Eine Mustererklärung ist am Ende dieses Merkblatts enthalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Vertragserklärung wirksam angefochten haben. Wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie die Überweisung zu stoppen.
  • Informieren Sie unverzüglich das Geldinstitut des Zahlungsempfängers (zu erkennen an den Überweisungsdaten) darüber, dass auf dem betreffenden Konto Zahlungen aufgrund vermutlich unseriöser Angebote eingehen. Bitten Sie um Rücküberweisung eingehender Zahlungen.
  • Trotz Anfechtung besteht das Restrisiko, dass Mahnbescheide beantragt bzw. Zahlungsklagen erhoben werden. Bei Mahnbescheiden sollten sie unbedingt aktiv werden und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. In beiden Fällen kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
  • Informieren Sie Ihre IHK. Diese kann Ihnen konkrete Tipps geben und den Vorfall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) mit den Originalunterlagen melden. (www.dsw-schutzverband.de).
  • Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer, beim Verdacht einer Straftat informieren Sie die Polizei.

Muster einer Anfechtungserklärung

Mustererklärung 1 (Geld wurde noch nicht bezahlt)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss. 
Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet und formuliert worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: [hier sollten Sie knapp die Merkmale ausführen, also warum Sie sich getäuscht fühlen MERKMALE].
Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom [DATUM] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.
Äußerst hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.
Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen

Mustererklärung 2 (Geld wurde bereits bezahlt)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss.
Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet und formuliert worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: [hier sollten Sie knapp die Merkmale ausführen, also warum Sie sich getäuscht fühlen MERKMALE].
Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom [DATUM] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.
Äußerst hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.
Unter dem Eindruck der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von [BETRAG] Euro an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Ich fordere Sie daher zur unverzüglichen Rückzahlung auf (§ 812 BGB). Sollte bis zum [2 WOCHEN AB POSTAUSGANG] kein Geldeingang zu verzeichnen sein, werde ich die Forderung gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Grußformel und Unterschrift