VV-Resolution, 11. Oktober 2017

Resolution zu verkaufsoffenen Sonntagen

Die Vollversammlung der IHK Köln fordert: Rechtssicherheit bei verkaufsoffenen Sonntagen herstellen
Die Vollversammlung der IHK Köln
  • erkennt die Bedeutung der verkaufsoffenen Sonntage für die Städte und den Handel an und fordert ein bürokratiearmes Genehmigungsverfahren.
  • begrüßt die Initiative der Landesregierung, im Rahmen des Entfesselungspaketes I das Ladenöffnungsgesetz zu vereinfachen und weitere Sachgründe für eine Sonntagsöffnung einzuführen.
Verkaufsoffene Sonntage leisten ein wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität von Innenstädten
Verkaufsoffene Sonntage bieten dem stationären Handel die Möglichkeit, sein Leistungsangebot und seinen Service in besonderer Atmosphäre zu präsentieren. Durch die Kombination von Veranstaltung und Warenangebot werden für Kunden Einkaufserlebnisse geschaffen, die positive Effekte auf die Standortwahrnehmung der Besucher haben können. Die verkaufsoffenen Sonntage dienen Städten zur Standortprofilierung, als Instrument der Handels- und Stadtentwicklung und leisten zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität von Innenstädten.

Erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheit

Aktuell führen das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW und die Rechtsprechung auf Bundes-und Landesebene zu erheblichen Risiken und Umsetzungsschwierigkeiten, einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Das Ladenöffnungsgesetz lässt eine Sonntagsöffnung ausschließlich aus Anlass von Märkten und Festen zu. Die restriktive Rechtsauslegung der Gerichte zu dieser Norm hat zur Folge, dass der Handel eine detaillierte Prognose über Besucherströme zur geplanten Veranstaltung darlegen muss. Diese Anforderung ist in der Praxis kaum leistbar und führt zu erheblicher Planungs- und Rechtsunsicherheit. Dies belegt die derzeitige landesweite Klagewelle gegen bereits genehmigte Sonntagsöffnungen.

Vereinfachung des Ladenöffnungsgesetzes wird begrüßt

Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Vorstoß der Landesregierung NRW zu begrüßen, dass Ladenöffnungsgesetz im Rahmen des Entfesselungspaketes I zu vereinfachen.