Mobilität

Verstöße im Güterkraft- und Personenverkehr

EU-Verordnung benennt schwerwiegende Verstöße für den Güterkraft- und Personenverkehr.
Im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Personenverkehr sind die Unternehmen verpflichtet, zuverlässig zu handeln. Die EU-Verordnung 2016/403 setzt die einschlägigen Standards. Hieran orientieren sich die Gerichte und die öffentlichen Verwaltungen, die die persönliche Zuverlässigkeit prüfen. Betroffen sind sowohl Fahrer als auch die Unternehmer.
Auch minderschwere Vergehen können sich anhand der in Anhang II aufgeführten Regelungen summieren und den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Die Liste umfasst zum Beispiel die Themen
  • Fahrpersonal
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Arbeitsorganisation
  • technische Ausrüstung und Fahrtenschreiber
  • Überladung
  • Fahrzeugzustand
und vieles mehr. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) 2016/403 der Kommission vom 18.03.2016.
Der Katalog der Rechtsbereiche  wurde unionsrechtlich mit Änderungen durch die Verordnung (EU) 2020/1055 um die Elemente
  • Steuervorschriften
  • Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern
  • Vorschriften über vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht
  • Vorschriften über die Kabotage
ergänzt, so dass auch diesbezügliche bestandskräftige Sanktionen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit einbezogen werden müssen.