Aktuelle Themen aus der Region

Luftreinhalteplan Köln

In der EU gilt eine Luftqualitätsrichtlinie, welche die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub, Stickstoffdioxid und weiteren Luftschadstoffen festlegt. In Gebieten, in denen die Grenzwerte überschritten werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, welche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten.

Herausforderungen für die Unternehmen und Pendler

Neben der nachträglichen Verringerung der zulässigen Gesamtmasse von Fahrzeugen auf mehreren Brücken innerhalb der Innenstadt, wurde zuletzt die Rheinuferstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt, mit Ausnahme von LKW, welche Ziele innerhalb der Innenstadt beliefern. Wenn streckenbezogene Verbote hinzukommen, sehen Unternehmen besonders ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Kunden und Warenströme betroffen.

Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen

Die meisten Unternehmen möchten ihren Fahrzeugbestand erneuern und sich im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements weitere Alternativen überlegen. Laut IHK-Umfrage sehen derzeit allerdings über 40 Prozent der Befragten keine Alternative zur aktuellen Fahrzeugflotte. Streckenbezogene Verbote sind mit erheblichen Investitionen für die Betroffenen verbunden. Die Unternehmen und Pendler brauchen eine verlässliche Übergangsfrist um sich auf das Dieselfahrverbot einstellen zu können und die Möglichkeit auf eine Härtefallregelung.

Politische Beschlüsse/ Verwaltungshandeln

Das Oberverwaltungsgericht hat mit am 12. September 2019 verkündetem Urteil entschieden, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land Nordrhein-Westfalen ihn deshalb überarbeiten muss. Am 26. November 2019 hat das Land NRW gegen das OVG-Urteil Revision eingelegt. Am 17. Juni 2020 einigten sich Stadt, Land und die Deutsche Umwelthilfe auf einen Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhaltung in Köln. Ein flächendeckendes Dieselfahrverbot wurde nicht verhängt, stattdessen wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen.

Zahlen, Daten, Fakten

Umweltzone in Köln

Die gesundheitsbezogenen Grenzwerte sind in der Luftqualitätsrichtlinie 200S/50/EG festgelegt. Diese Grenzwerte werden in Köln an den Messstellen Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt überschritten. Zur Schadstoffreduzierung wurde im Januar 2008 eine Umweltzone in Köln errichtet, welche sich über den inneren Bereich des Stadtgebietes erstreckt. Die Zone wurde zum 1. April 2012 erweitert und seit dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Zone einfahren. Zum 1. Oktober 2019 wurde die Umweltzone linksrheinisch zwischen Niehler Damm, Bremerhavener Straße und Industriestraße, erweitert. Ausgenommen ist die Industriestraße als Transitzone. Rechtsrheinisch wurde die Umweltzone ganz oder teilweise um die Stadtteile Stammheim, Dünnwald, Höhenhaus, Mülheim, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenberg, Merheim, Brück, Ostheim, Neubrück und Rath/Heumar erweitert.
Zusätzlich gilt für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht Durchfahrtsverbot durch die Kölner Innenstadt. Ausgenommen davon sind kombinierte Verkehre vom und zum Niehler Hafen über das linke Rheinufer. Voraussetzung ist allerdings, dass der LKW der Euro-6 Norm entspricht. 
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von weiteren Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:
  • Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 beziehungsweise 2021).
  • Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke.
  • Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen ab 2020.
  • Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge.
  • Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Im Vergleich von Stadt, Land und der Deutschen Umwelthilfe ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:
  • Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des KfZ-Zuflusses in Höhe der P+P Anlage Weiden West mittels Lichtsignalanlagenschaltung.
  • Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
  • Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf Abgasstandard Euro, VI.
  • Erhöhung der Parkgebühren; die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden.

Aktivitäten & Positionen der IHK Köln

Die IHK Köln fordert, dass der gesamte Wirtschaftsverkehr – nicht nur das Handwerk – über Ausnahmegenehmigungen und eine Übergangsfrist gesichert werden muss. Die Belieferung der Unternehmen sowie der Quell- und Zielverkehr muss weiterhin sichergestellt sein. Ein generelles Dieselfahrverbot oder eine flächendeckende Blaue Umweltzone in Köln lehnt die IHK Köln ab. Für die gewerbliche Wirtschaft gibt es derzeit noch nicht ausreichend Alternativen, um auf die Dieseltechnologie verzichten zu können. Die IHK Köln fordert zudem verstärkte Investitionen in den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur. Der ÖPNV kommt heute schon an seine Belastungsgrenze. Er muss für die Pendler attraktiver werden und die Betriebe müssen auch im Falle eines Dieselfahrverbots für die Pendler erreichbar sein.

Aktivitäten der IHK Köln:

  • Seit 2022 beteiligt sich die IHK Köln im Mobilitätsbeirat Köln an der Entwicklung eines Sustainable Urban Mobility Plans für Köln und bringt die Perspektive der regionalen Wirtschaft in den Prozess mit ein.
  • 2019 führte die IHK Köln Gespräche mit der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser für eine Ausnahmeregelung für den Wirtschaftsverkehr.
  • 2018 veranstaltete die IHK Köln eine Öffentlichkeitsveranstaltung mit dem Titel „Dieselfahrverbot in Köln“.
  • 2018 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ein Faktenpapier zum Dieselfahrverbot erstellt, welches einen Überblick über verschiedene, insbesondere alternative, Antriebsarten bietet.
  • 2018 hat die IHK Köln in einer Blitzumfrage Unternehmen und Pendler gefragt, inwiefern sie von einem Dieselfahrverbot betroffen sind.
  • 2016 hat die IHK Köln den „Runden Tisch zur Luftreinhaltung“ der Stadt Köln mitgestaltet, mit dem Ziel wirksame Maßnahmen gegen die anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für die Stickoxidbelastung in Köln zu erarbeiten.
  • Seit 2006 setzt sich die IHK Köln bei der Neuaufstellung des Luftreinhalteplans für umfangreiche Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr ein.