Mobilität

Fördermittel im Güterkraftverkehr

Informationen über Fördermittel im Güterkraftverkehr
  • De-Minimis-Förderprogramm | Zuschüsse für die Nutzung von sicheren LKW-Parkplätzen. Im Rahmen des De-Minimis-Förderprogramms bezuschusst das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Nutzung sicherer LKW-Parkplätze. Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei LKW ab 7,5 Tonnen können übernommen werden. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung oder die Kamera- und Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten. 
  • Förderprogramm Ausbildung
    Das BALM fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin schaffen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BALM.
  • Förderprogramm Weiterbildung
    Mit dem Förderprogramm Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Genauere Hinweise entnehmen Sie bitte der Internetseite des BALM.
  • Förderprogramm energiemindernde Komponenten (EMK) 
    Das Förderprogramm schafft einen Anreiz für die Ausstattung von Neufahrzeugen mit solchen Komponenten, die einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung des CO²-Emissionsniveaus der Nutzfahrzeugflotte bewirken. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BALM.
  • Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF)
    Mit dem Förderprogramm soll ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie ein spürbarer und anhaltender Beitrag zur Absenkung des CO²- und Schadstoffemissionsniveaus erreicht werden. Nach den Programmabschnitten ENF 1.0, ENF 2.0 sollen diese Ziele mit dem Programmabschnitt ENF 3.0 weiterverfolgt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des BALM.