Carnet A.T.A./C.P.D.

Aufbewahrungsfrist für Carnets endet

Die für die Industrie- und Handelskammern verbindliche Aufbewahrungsfrist für Carnet A.T.A. und C.P.D. beträgt drei Jahre, gerechnet vom Ende deren Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2024 sind wir somit nicht mehr verpflichtet, Carnets aufzubewahren, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 gültig waren. Alle Carnetinhaber haben die Möglichkeit, die vorbezeichneten Carnets bis zum 31. März 2024 in der IHK-Hauptgeschäftsstelle, Unter Sachsenhausen 10 – 26, 50667 Köln, abzuholen. Alle Carnets, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht angefordert wurden, werden vernichtet.

Warum weisen wir darauf hin?

Nationale Regelungen geben den Unternehmen steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen von mindestens sechs Jahren vor. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Zollverwaltungen auch nach diesem Zeitpunkt noch Ansprüche geltend machen.
Wir bitten Sie, den Abholungstermin zwei Tage vor Abholung telefonisch unter Tel. 0221 1640-1330 bis -1370 mit unserem Team International abzustimmen, damit die entsprechenden Carnetunterlagen für Sie bereitgestellt werden können.