Gründung

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

INVEST unterstützt einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investoren und Investorinnen, überhaupt oder noch mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Den Zuschuss erhalten private Investoren und Investorinnen (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 25 Prozent der Investitionssumme bei direktem Anteilserwerb oder bei Anteilserwerb über ein Wandeldarlehen. Es müssen dabei mindestens 10.000 Euro investiert werden. 
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exit-Zuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor oder die Investorin eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exit-Zuschuss ist auf 25 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.
Im Rahmen der Antragstellung für INVEST beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Beteiligung von Kapitalgebenden erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren und Investorinnen um Startkapital werben.
Förderfähige Unternehmen können sich in der INVEST-Datenbank listen lassen, um für potenzielle Investoren und Investorinnen sichtbar zu sein. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung. Damit können sie auf ihre INVEST-Förderfähigkeit hinweisen.

Voraussetzungen sind dabei:

  • nicht älter als sieben Jahre
  • weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • nachweislich innovativ
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf
Die Innovation kann durch einen der folgenden Punkte nachgewiesen werden:
Das Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.