Gründung

Förderdarlehen für Gründerinnen und Gründer

Für die Gründung einer selbstständigen Existenz können aus Mitteln des Landes und des Bundes zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Sie werden beispielsweise für folgende Zwecke gewährt:
  • Investitionen zur Errichtung und Einrichtung von Betrieben
  • Erwerb von Betrieben und tätigen Beteiligungen
  • Beschaffung eines ersten Waren- oder Materiallagers
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
Um einen ersten Überblick über die bekannten Programme zu gewinnen, empfehlen wir Ihnen unsere Broschüre: Ihr Wegweiser zu Finanzierung und Förderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1419 KB) . In der Regel werden Förderdarlehen im Hausbankverfahren beantragt. D.h. die Bank, welche das Geschäftskonto Ihres zukünftigen Unternehmens führt, ist Ihre erste Anlaufstelle. Es ist daher wichtig, dass Sie sich auf das Bankgespräch entsprechend vorzubereiten um eine erfolgreiche Kreditverhandlung zu führen. Unsere Hinweise  bieten Ihnen hierfür eine gute Grundlage.
Die IHK Köln veranstaltet regelmäßig gemeinsam mit der Handwerkskammer Köln den Kölner Finanzierungssprechtag. Wenn Sie bereits einen konkreten Finanzierungsbedarf ermittelt konnten, können Sie sich gerne anmelden und zu öffentlichen Finanzierungshilfen informieren.