Corona

Wirtschaftshilfen für coronageschädigte Unternehmen

Hier finden Sie Informationen zu den ausgelaufenen Wirtschaftshilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen.

Überbrückungshilfen, Neustarthilfen und Corona-Soforthilfen

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro.
  • Bundesmitteln unterstützt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten mit der Abrechnung dieser Mittel haben sich der Bund und alle Länder darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Zudem wurden Vereinfachungen im Prozess vereinbart. Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Das BMWK strebt in Abstimmung mit den Bewilligungsstellen der Länder an, Transparenz über die Verfahrensdauer und den Bearbeitungsstand, z.B. durchschnittliche Bearbeitungszeit, herzustellen.   
  • Weiterführender Link: BMWK - Corona-Wirtschaftshilfen
Alle Informationen zu den Wirtschaftshilfen und die FAQs der Programme finden Sie unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren

Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist. In Nordrhein-Westfalen wurde zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit der Rückmeldung erinnert das Land daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden muss. Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular ist daher für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.
Die Rückmeldung musste bis spätestens bis zum 17. Dezember 2021 abgegeben werden. Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wurde erneut bis 30. November 2023 verlängert.
Weitere Fragen werden über die Hotline zum Rückmeldeverfahren unter 0211 7956-4995 beantwortet. 
Weitere Informationen zur Soforthilfe und zum entsprechenden Rückmeldeverfahren erhalten Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW.

Beihilferecht

Bitte beachten Sie, dass das Beihilferecht im Rahmen der verschiedenen Förderungen von großer Bedeutung ist, wenn Förderhöchstgrenzen erreicht werden. Das Beihilferecht ist komplex. Um hier Einschätzungen zum Beispiel zu Fragen der Förderfähigkeit abgeben zu können, ist ein umfassender Überblick über das Unternehmen, bereits beantragte Wirtschaftshilfen, erhaltene Kredite, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens und anderes unabdingbar. Zu Ihrer Information haben wir die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zu diesen Fragestellungen für Sie verlinkt.