Ausbildung

FAQs zum YoungProfessional-Programm der IHK Köln

Wie funktioniert das YoungProfessionals-Programm? Wir beantworten häufig gestellte Fragen.

Für welche Berufe wird das YoungProfessionals-Programm angeboten?

Grundsätzlich ist die Aufnahme in jedem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz möglich, sofern er unter die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fällt.

Gilt das YoungProfessionals-Programm bundesweit?

Da es sich bei dem YoungProfessionals-Programm der IHK Köln um ein Pilotprojekt handelt, ist eine Übertragung auf Standorte außerhalb des Bezirks der IHK Köln nur in Absprache und Abstimmung mit den jeweils zuständigen Stellen möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf Durchführung der Ausbildung im Rahmen des YoungProfessionals-Programms besteht generell nicht.

Welche Bachelor-Abschlüsse berechtigen zur Teilnahme?

Voraussetzung ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen akkreditierten und mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiums (min. 180 ECTS-Punkte). Somit können auch im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse berücksichtigt werden.

Gibt es eine fachliche Zuordnung zwischen Bachelor-Abschluss und IHK-Abschluss?

Für die Aufnahme einer Ausbildung im Rahmen des YoungProfessionals-Programms ist zunächst der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen akkreditierten und mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiums ausreichend. Eine fachliche Einschlägigkeit des Studiums wird zwar empfohlen, ist jedoch nicht obligatorisch. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit kaufmännischer Ausrichtung auch für eine Ausbildung in technischen Berufen berücksichtigt werden kann, sofern die Vertragspartner (Ausbildungsbetrieb und YoungProfessionals) das vereinbaren.

Wie lange darf der Erwerb des Bachelor-Abschlusses her sein, damit er für die Teilnahme im YoungProfessionals-Programm berücksichtigt werden kann?

Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unabhängig vom Abschlussjahr ist die Berücksichtigung möglich. Werden auch „alte“ Diplomabschlüsse (FH) berücksichtigt? Studienabschlüsse, die noch im Rahmen anerkannter Diplomprüfungsordnungen erfolgreich abgelegt worden sind, können grundsätzlich berücksichtigt werden.

Welche vertraglichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Um eine Ausbildung im Rahmen des YoungProfessionals-Programms aufnehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein Ausbildungsvertrag (nach § 10 BBiG) zwischen Ausbildungsbetrieb und Bachelor-Absolvent/-in geschlossen wird. Dieser wird dann in das Verzeichnis der IHK Köln eingetragen. Im Ausbildungsvertrag wird dann unter dem Punkt „sonstige Vereinbarungen“ vermerkt, dass die Ausbildung im Rahmen des YoungProfessionals-Programms erfolgt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verkürzung der Ausbildung im Rahmen des YoungProfessionals-Programms?

Die Verkürzung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BBiG.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verdopplung der Ausbildungsvergütung?

Die Vereinbarung über die Gewährung der doppelten Ausbildungsvergütung ist eine einzelvertragliche Regelung der Vertragsparteien. Sie wird als Vertragsbestandteil in den Ausbildungsvertrag aufgenommen. §§ 17-19 BBiG gelten entsprechend.

Besteht die Pflicht zum Besuch der Berufsschule?

In der Regel sind YoungProfessionals nicht berufsschulpflichtig. Die Vertragsparteien können einzelvertraglich vereinbaren, ob die Berufsschule besucht werden soll. Unabhängig davon, ob die Parteien die Entscheidung treffen, dass die Berufsschule nicht besucht werden soll, empfehlen wir eine (professionelle) Prüfungsvorbereitung zu implementiere..

Ist eine Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor-Studium auf die IHK-Prüfungen möglich?

Die Prüfungsanforderungen richten sich nach den jeweiligen Ausbildungsordnungen in Verbindung mit der jeweils aktuellen Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Köln. Eine Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen ist in der Regel nicht möglich.