Ausbildungsprofil

Werkfeuerwehrmann/-frau

Verordnung gültig seit August 2015

Berufsbild

Werkfeuerwehrleute sind für den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zuständig. Dabei stimmen sie die Schutzmaßnahmen individuell auf die Besonderheiten des Betriebes ab und sorgen dafür, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte stets betriebsbereit sind. Ziel ist es, Brände, Explosionen oder Unfälle zu verhindern.
Im Ernstfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch. Ist ein Notruf eingegangen, so besetzen sie innerhalb kürzester Zeit die Einsatzfahrzeuge und eilen zur Schadensstelle, um den Brand zu löschen. Sie sichern die Gefahrenstelle ab, führen Bergungsarbeiten durch und übernehmen die medizinische Notfallversorgung.
Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, aber auch die Schäden an betrieblichen Anlagen möglichst gering zu halten. Weiterhin leisten Werkfeuerwehrleute technische Hilfe und führen ggf. ABC-Einsätze durch, d.h. Einsätze zur Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren.
Werkfeuerwehrleute arbeiten hauptsächlich in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z.B. in Betrieben der chemischen Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern, in Kraftwerken, an Häfen und Flughäfen und in Krankenhäusern.
Sie sind in Werk- und Fertigungshallen tätig. Maßnahmen zum Brandschutz planen sie im Büro oder direkt vor Ort. Wartungsarbeiten an Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrgeräten führen sie in Garagen oder Lagerhallen durch.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.