Ausbildungsprofil

Veranstaltungskaufmann/-frau

Verordnung gültig seit August 2001

Berufsbild

Die Welt der Events ist groß und bietet zunehmend mehr Möglichkeiten – und damit gute berufliche Perspektiven. Allerdings hat diese Branche durch die Lockdowns der Corona-Pandemie besonders gelitten und es kann etwas dauern, bis wieder Normalbetrieb einkehrt.
Kreative Menschen, die gerne im Team arbeiten und von der Idee über die Planung bis hin zur tatsächlichen Veranstaltung mitwirken wollen, sind in diesem Beruf bestens aufgehoben. Die Anmietung von Räumen, das Catering für die Gäste, musikalische Unterstützung, Showeinlagen, die nötigen technischen Voraussetzungen wie Licht und Ton sowie Sicherheitsmaßnahmen oder Alternativlösungen – all dies gehört zu den Aufgaben eines Veranstaltungskaufmanns oder einer Veranstaltungskauffrau.
Außerdem sollte man gut rechnen können, um die vom Kunden oder vom Veranstalter geplanten Kosten nicht zu überschreiten oder um selbst ein Budget für ein bestimmtes Event zu kalkulieren und seinen Kunden anbieten zu können.
Und was, wenn mal etwas nicht klappt? Dann muss man Ruhe bewahren, improvisieren und dabei auch immer noch seine gute Laune behalten. Gute Ideen, Kreativität, Kontaktfreude, Durchhaltevermögen, Geduld, Organisationsgeschick und ein freundliches Wesen sind ausgezeichnete Voraussetzungen für diesen Beruf. Wenn dann noch ein Gespür für „die Zahlen dahinter“ hinzukommt, sollte man nicht zögern und den spannenden Beruf des Veranstaltungskaufmanns oder der Veranstaltungskauffrau auf jeden Fall erlernen.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.