Ausbildungsprofil

Tiefbaufacharbeiter/-in

Verordnung gültig seit August 1999

Berufsbild

Alles, was flach am Boden liegt oder unterirdisch verläuft, ist Sache des Tiefbaufacharbeiters, der Tiefbaufacharbeiterin. Während der zweijährigen Ausbildung findet in einem der nachfolgenden Schwerpunkte statt
Schwerpunkt „Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten“ bohren Brunnen, bauen Brunnenanlagen, stellen Brunnenschächte her, verrohren Bohrlöcher, schaffen Abdeckungen und Abdichtungen.
Schwerpunkt „Gleisbauarbeiten“ bewegen mit Maschinen Erdreich, fertigen Betonbauteile, richten den Gleisunterbau her, verlegen Gleise und sorgen für die Entwässerung an Bahnanlagen.
Schwerpunkt „Kanalbauarbeiten“ heben Gräben aus, sichern diese ab, verlegen Rohre, erstellen Abflussrinnen, pflastern Kanäle und bauen Einstiegsschächte.
Schwerpunkt „Rohrleitungsbauarbeiten“ verlegen Rohre für Gas- und Wasserleitungen, verrichten Pflasterarbeiten und bauen einfache Betonfertigteile ein.
Schwerpunkt „Straßenbauarbeiten“ verrichten mit Maschinen Erdbewegungen, sichern ausgehobene Gräben, legen Böschungen und Randbefestigungen an, bauen Entwässerungseinrichtungen und Straßendecken.
Was bei allen Spezialisierungen gleich bleibt: Die Arbeit findet so gut wie immer auf der Baustelle statt - bei Wind und Wetter. Und so gut wie immer muss erst mal gebuddelt werden. Denn alles, was in die Erde hineingebaut wird, braucht erst mal ein passendes Bett. Ob das nun die neue Straße ist, der Schienenstrang, der neue Kanal, der Brunnen mit seinen Wasserrohren oder der Elektronik-Kasten für eine Wasserpumpe.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum/zur Gleisbauer/-inKanalbauer/-inRohrleitungsbauer/-inStraßenbauer/-in oder Brunnenbauer/-in

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Berufsschulen:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: der Schwerpunkt Schwerpunkt  Gleisbauarbeiten wird vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Hinweis: der Schwerpunkt Schwerpunkt  Gleisbauarbeiten wird vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.