Ausbildungsprofil

Servicefahrer/-in

Verordnung gültig seit März 2005

Berufsbild

Vor Beginn ihrer Auslieferung stellen sie ihre Touren zusammen. Sie nehmen auszuliefernde Waren und Lieferscheine entgegen, prüfen sie auf Vollständigkeit und beladen ihr Fahrzeug. Sie fahren die Auslieferungsziele in der geplanten Reihenfolge an und liefern die Sendungen aus, übergeben Pakete, tragen Möbelstücke ins Haus oder transportieren Waren für den Einzelhandel.
Zudem beraten sie die Kunden und nehmen Reklamationen an. Nach Auslieferung lassen sie sich die Lieferscheine quittieren oder nehmen Zahlungen entgegen. Nach Beendung ihrer Tour, entladen sie das Fahrzeug und leiten nicht zustellbare Sendungen, Aufträge, oder Belege an die entsprechenden Stellen weiter.
Der Erwerb des Führerscheins, mindestens der Klasse B ist erforderlich, um Transportaufgaben auf öffentlichen Straßen durchführen zu können.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfungen.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.