Ausbildungsprofil

Medientechnologe/-in Siebdruck

Verordnung gültig seit August 2011

Berufsbild

Was tun Medientechnolog/-innen Siebdruck? Zunächst einmal: Drucken. Daran hat sich nichts geändert. Vom kleinsten Druckerzeugnis wie einer Visitenkarte bis hin zum kompletten Buch, und im Siebdruck von der Deo-Dose bis zu Wasserskiern. Das Siebdruckverfahren ist aufwändiger als der normale Druck und die Rüstzeiten sind länger. Siebdruck lohnt sich meist nur bei großen Auflagen und insbesondere dann, wenn der Druck extrem haltbar und widerstandsfähig sein soll.
Die Medientechnologen für Siebdruck haben jedoch bei ihrer Arbeit eine ganze Reihe von Dingen mehr zu beachten und zu veranlassen als früher. Allein die Suche nach einem geeigneten Papier bzw. einem geeigneten Material ist – aufgrund der größeren Vielfalt – wesentlich aufwändiger, und  der Dienstleistungs- und Beratungsaufwand ist höher, denn die Möglichkeiten sind enorm. Die Medientechnolog(inn)en bereiten die Druckdaten auf und richten die Druckmaschinen ein. Anschließend steuern und überwachen sie den gesamten Druckprozess (heutzutage in der Regel vom Computer aus) und achten dabei sehr genau auf die korrekte und einheitliche Ausführung. Auch die Instandhaltung der Maschinen müssen sie sicherstellen.
Die Medientechnologen im Siebdruck arbeiten nicht nur an Druckmaschinen, sondern erstellen auch in der Vorstufe am Computer Druckvorlagen. Sie müssen technisches Verständnis und Spaß am Umgang mit Computern mitbringen. Sie sollten Verantwortungsbewusstsein haben, über ein gutes Reaktionsvermögen und gutes Farbsehen verfügen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.