Ausbildungsprofil

Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien

Verordnung gültig ab August 1998

Berufsbild

Kaufleute für audiovisuelle Medien sollten Organisationstalente sein, die auch in hektischen Zeiten Ruhe bewahren können. Denn im Mediengeschäft geht es immer hoch her – sei es bei Radio und Fernsehen oder in der Videoproduktion.
Aber Organisation ist längst nicht alles. Kaufleute für audiovisuelle Medien müssen äußerst kommunikativ sein.
Kaufleute für audiovisuelle Medien brauchen darüber hinaus auch ein gutes Gespür für Zahlen, damit die Kosten einer Medienproduktion nicht aus dem Ruder laufen. Sie kalkulieren die Beiträge und passen auf, dass sie im Budgetrahmen bleiben. Denn so eine Produktion kostet Geld, und das muss irgendwo herkommen. Daher gehört es auch zu den Aufgaben eines Kaufmannes oder einer Kauffrau für audiovisuelle Medien zu prüfen, wie Honorare, Materialien oder Versicherungen bezahlt werden können und ob gegebenenfalls fremde Gelder dafür zum Einsatz kommen. Doch damit ist es noch lange nicht genug.
Kaufleute für audiovisuelle Medien sind immer auf dem Laufenden über die Aktivitäten der Konkurrenz, kaufen unter Umständen auch fertige Filmbeiträge und achten darauf, dass kein Material verwendet wird, für das man nicht die nötigen Rechte oder Lizenzen besitzt.
Kaufleute für audiovisuelle Medien arbeiten für Rundfunkanstalten, Filmproduktionsgesellschaften, Medienagenturen und für große Firmen mit eigener Medienproduktion.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.