Ausbildungsprofil

Hochbaufacharbeiter/-in

Verordnung gültig ab August 1999

Berufsbild

Ob Häuser, Lagerhallen oder Brücken - Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen sind auf allen Baustellen zu Hause, bei denen etwas in die Höhe gebaut wird.
Egal ob neue Gebäude entstehen oder ob Altes saniert wird - für Hochbaufacharbeiter gibt's auf jeder Baustelle jede Menge zu tun: einfache Baugerüste aufstellen, Schalungen zusammenbauen, Beton mischen, Mauerwerk verfugen oder Fertigteile einbauen. In der Regel arbeiten Hochbaufacharbeiter im Freien.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Hochbaufacharbeiter/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum/zur Maurer/-in, Beton- und Stahlbauer/-in oder Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: der Schwerpunkt Schwerpunkt  Feuerungs- und Schornsteinarbeiten wird vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermin: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Hinweis: der Schwerpunkt Schwerpunkt  Feuerungs- und Schornsteinarbeiten wird vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.