Ausbildungsprofil

Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Verordnung gültig seit August 2006

Berufsbild

Die Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik arbeiten im Bereich der Planung, der Bauleitung und Überwachung, des Betriebes, der Erhaltung und der Betreuung des Straßen- und Verkehrswegenetzes und der Bauwerke.
Sie gestalten und betreiben das Verkehrssystem Straße und sorgen für Mobilität und Verkehrssicherheit. Das betrifft den Gesamtverkehr mit Individualverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, öffentlichen Personennahverkehr und dem Güterverkehr. Sie finden ihren Einsatz in Verwaltungen, Ingenieurbüros und Bauunternehmungen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Prüfungstermine: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.