Ausbildungsprofil

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Verordnung gültig seit August 2008

Berufsbild

Sie tragen schwarze Sonnenbrillen, haben einen Knopf im Ohr und ihre Anzugjacke zeigt seitlich eine deutliche Wölbung, die jedem Kenner sofort verrät: Darunter sitzt das Pistolenhalfter. Soviel zum medial gestützten Klischee. Sicher entspricht der eine oder andere männliche oder weibliche Personenschützer, auch bekannt als Bodyguard, diesem Bild.
Allerdings werden Fachkräfte für Schutz und Sicherheit nicht nur in diesem Bereich eingesetzt. Wer es lieber etwas weniger spektakulär mag und nicht als ständiger "Schatten" seines Auftraggebers arbeiten möchte, der kann auch den Objekt-und Anlagenschutz wählen oder sich für den Schutz von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen während des Transportes von einem Ort zum anderen entscheiden.
In jedem Fall beginnt die Arbeit der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit mit der Prävention, also der Analyse möglicher Gefährdungsquellen in einem Betrieb, auf dem Werksgelände, am Flughafen oder auf der Fahrtroute des Geldtransporters. Mit fundierten Kenntnissen zur neuesten Sicherheitstechnik beraten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ihre Kunden eingehend, erstellen entsprechende Angebote und kümmern sich um die Installation, etwa von Alarmanlagen oder Kameras.
Sind sie in Objekt-oder Anlagenschutz tätig, kontrollieren sie den Zutritt zum Gebäude bzw. Gelände. In speziell ausgestatteten Zentralen haben sie jeden Winkel auf Monitoren oder anderen Sicherheitsanzeigen im Blick. Sowohl tagsüber als auch nachts sind genau festgelegte Rundgänge vorgeschrieben, auf denen sie nicht nur die Sicherheitstechnik überprüfen, sondern auch die Einhaltung der Vorschriften zum Brand- und Arbeitsschutz. Gibt es Alarm, leiten sie umgehend erforderliche Maßnahmen ein, informieren Polizei, Feuerwehr oder den Rettungsdienst.
Beim Werttransport fahren die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit selbst den gepanzerten Wagen und wählen dabei immer neue Fahrtrouten, um das Risiko eines Überfalls zu minimieren. Selbstverständlich werden vor Fahrtbeginn alle Alarm-und Schließsysteme sowie der Zustand des Fahrzeugs überprüft. Damit sie sofort erkennbar sind, tragen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit fast immer und in jedem Bereich eine Dienstbekleidung, ähnlich einer Uniform.
Häufig werden Sicherheitsfachkräfte auch für Veranstaltungen gebucht, um für Besucher, Künstler oder Sportler ein sicheres Umfeld zu schaffen. Hier planen sie den Personaleinsatz, sorgen dafür, dass die Notausgänge frei bleiben, ziehen bei der Einlasskontrolle gefährliche Gegenstände ein und entschärfen Konflikte zwischen den Besuchern. Oder sie schützen den oder die Künstler auf der Bühne vor allzu begeisterten Fans.
Als Personenschützer – so die offizielle Bezeichnung der erwähnten Bodyguards – brauchen sie körperliche Fitness und beherrschen meist auch Nahkampftechniken. Sie benötigen mentale Stärke und können gefährliche Situationen gut vorhersehen, um Konflikte schnell zu lösen oder zu vermeiden. Im Ernstfall müssen sie bereit sein, die zu schützende Person sogar unter Gefährdung des eigenen Lebens zu verteidigen.
Unternehmen aller Branchen, Flughafen- und Bahnhofsbetreiber, Eventagenturen sowie Politiker und prominente und vermögende Privatpersonen – sie alle vertrauen bei der Abwehr von Gefahren auf die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.