Ausbildungsprofil

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice bis Juli 2024

Verordnung gültig bis Juli 2024

Berufsbild

Beruf in der Neuordnung
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze- und Industrieanlagen (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice arbeiten im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich und sind in Unternehmen des Rohr- und Kanalservices sowie der Industriereinigung und -wartung beschäftigt.
Sie schauen in Rohre, Kanäle und abwassertechnische Anlagen. Im Rohr- und Kanalservice passiert das durch Inspektionsgänge und mit ferngesteuerten Spezialkameras. Die Fachkräfte kontrollieren die Netze und Systeme auf Ablagerungen und Verunreinigungen sowie auf Schäden z. B. durch Wurzeln, Frost oder Erdbewegungen.
Undichte Stellen werden mit den jeweiligen Werkstoffen, wie z. B. Kunstharz abgedichtet. Dabei setzen sie auch ferngesteuerte Roboter ein. Im Industrieservice kontrollieren und reinigen sie auch Abfüllanlagen, Gär- und Flüssigkeitsbehälter sowie Pumpen und Tanks.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.