Ausbildungsprofil

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Verordnung gültig bis Juli 2024

Berufsbild

Beruf in der Neuordnung
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Fachkräfte für Kreislauf und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen. Sie stellen sicher, dass Abfälle gesammelt, sortiert, wiederaufbereitet oder entsorgt werden.
Im Bereich Städtereinigung organisieren sie z. B. den Fahrzeugeinsatz der Müllabfuhr. Sie sorgen dafür, dass an Sammelstellen Container zur Mülltrennung aufgestellt und regelmäßig geleert werden. In Wertstoffhöfen oder Recyclinganlagen steuern sie alle Abläufe bei der weiteren Abfallbehandlung. Sie weisen Arbeitskräfte ein und überwachen Maschinen und Anlagen.
Durch Sichtprüfung oder Labortests stellen sie fest, welche Abfälle wiederverwertet werden können und welche entsorgt werden müssen. Regelmäßig inspizieren sie Ablagerungsorte, analysieren Sickerwasser und führen spezielle Messungen durch, um sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt austreten.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.