Ausbildungsprofil

Elektroniker/-in für Gebäude und Infrastruktursysteme

Verordnung gültig seit August 2018

Berufsbild

Überall dort, wo es komplexe elektronische Systeme gibt, sind Elektroniker/-innen für Gebäude und Infrastruktursysteme gefragt.
Einsatzorte sind zum Beispiel Großraumbüros, größere Mietshäuser, Krankenhäuser, Hotels oder Industrieanlagen. Dort gibt es elektronisch gesteuerte Heiz- und Lüftungsanlagen, klimatechnische Einrichtungen, unterschiedliche Beleuchtungssysteme, diverse Aufzüge sowie verschiedene elektronische Notfall- und Rettungssysteme. Und die müssen immer funktionieren, sonst kann das Gebäude seinen Zweck nicht mehr erfüllen.
In den meisten Fällen sind diese Systeme miteinander vernetzt und können von einer zentralen Stelle aus gesteuert werden. Elektroniker/-innen für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind nicht nur für die Instandhaltung und den Betrieb dieser haustechnischen Anlagen verantwortlich, sie konzipieren und installieren sie auch.
Zu den Aufgaben der Elektroniker/-innen für Gebäude- und Infrastruktursysteme zählen  handwerklichen Tätigkeiten auch die Kalkulation der anfallenden Kosten, und manchmal müssen sie auch mit englischsprachigen Unterlagen arbeiten. Arbeitgeber sind meist Firmen der Immobilienwirtschaft, technische Gebäudeausrüster oder Unternehmen, die Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen und Eisenbahnen installieren.
Darüber hinaus können sie in Planungsbüros für Gebäudetechnik, in Krankenhäusern und an Flughäfen tätig werden. Wenn also mal wieder ein Aufzug stecken bleibt, eine Klimaanlage ausfällt oder eine Heizung nicht läuft: Ein Anruf genügt, und die Elektronikerinnen und Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind zur Stelle. Ohne sie wären viele moderne Gebäude nur Betonklötze.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.