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Weiterbildungsstipendium

Sie sind jünger als 25 Jahre, haben die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert und sind beruflich engagiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 31.12. für ein Weiterbildungsstipendium und nutzen Sie Fördergelder in Höhe von maximal 8.700 Euro für berufsbegleitende Weiterbildungen!
Bitte beachten Sie, dass wir unsere telefonische Erreichbarkeit angepasst haben: Mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr | 0221 – 1640 6633
Außerhalb dieser Sprechzeiten kontaktieren Sie uns bitte per Mail: begabtenfoerderung@koeln.ihk.de
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Förderprogramm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" mit dem Ziel gestartet, beruflich motivierte, junge Menschen zu fördern. 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über drei Jahre können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu max. 8.700 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten in Höhe von 10 Prozent pro beantragter Weiterbildungsmaßnahme zu tragen. Die Weiterbildung kann frei gewählt werden, allerdings muss sie berufsspezifisch sein.
WICHTIG:
Sollten Sie die von Ihnen geplante Maßnahme im Jahr vor der Aufnahme in die Begabtenförderung beginnen, so ist es zwingend erforderlich, dass uns Ihr Bewerbungsantrag VOR Beginn der Weiterbildung vorliegt. Ansonsten ist diese Maßnahme nicht mehr förderfähig. Förderung ist in diesem Fall dann nur anteilig möglich, d. h. für die Zeit, die in den Förderzeitraum fällt.

Welche 5 Kriterien Sie erfüllen müssen:

  1. Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  2. Sie haben die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden
    oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt
    oder können die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen.
  3. Sie sind weder Vollzeitstudentin oder Vollzeitstudent noch Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent.
  4. Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt.
  5. Sie sind mit mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig.
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die IHK Köln nur maximal 35 Bewerberinnen und Bewerber pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im Januar/Februar statt.

Sie erfüllen alle Kriterien und möchten sich bewerben? Dann schicken Sie uns bitte folgende Informationen per Mail

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Mobilnummer
  • Ausbildungsberuf
  • Kopie Ihres Prüfungszeugnisses (inkl. Prüfungsergebnis in Punkten und Prüfungsdatum)
  • Nachweis Ihrer Berufstätigkeit (Anzahl der Arbeitsstunden/Woche muss angegeben sein)
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem über die Stiftung Begabtenförderung.
Beachten Sie bitte auch die Richtlinien zur Begabtenförderung.