Ausbildungsprofil

Verfahrensmechaniker/-in für Beschichtungstechnik

Verordnung gültig seit August 1999

Berufsbild

Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik beschichten mit verschiedenen Applikationsverfahren Oberflächen aus Metall sowie Holz oder Kunststoff zu dekorativen oder funktionellen Zwecken, hauptsächlich mit Lacken.
Die Betriebe der Beschichtungstechnik sind meist Klein- und Mittelbetriebe aber auch Großbetriebe. Diese finden sich in allen Branchen, in denen Güter aus Metallen oder Kunststoffen hergestellt werden, z. B. in der Fahrzeugindustrie sowie in der Apparate- und Geräteherstellung aber auch z. B. in der Möbelindustrie wo überwiegend Holz und Holzwerkstoffe sowie Kunststoffe beschichtet werden.

Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik führen die ihnen in ihrem Arbeitsbereich übertragenen Aufgaben selbständig aus, beherrschen Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, wenden mechanische, chemische und elektrolytische Verfahren der Vor- und Nachbehandlung von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen an, beherrschen das Lagern und Fördern der zu beschichtenden Werkstoffe und Güter sowie das Lagern, Fördern, Dosieren und Mischen von festen und flüssigen Applikationsstoffen, beherrschen verschiedene Applikationsverfahren wie Sprüh- und Auftragsverfahren sowie elektrostatische Beschichtungen, planen und koordinieren den Arbeitsablauf mit den vor- und nachgelagerten Fertigungsprozessen, beherrschen den Fertigungsprozess, indem sie die technischen Einrichtungen und Anlagen bedienen, überwachen und warten, insbesondere durch die Eingabe von Prozessparametern, Eingriffe in Steuerprogramme, die Dokumentation des Funktions- und Prozessablaufs einschließlich der peripheren Einrichtungen, berücksichtigen in allen Phasen des Fertigungsprozesses ökologische Aspekte, sichern die Qualität ihrer Erzeugnisse im Rahmen von Qualitätsmanagement durch den Einsatz von Prüfmitteln sowie die systematische Fehlersuche und –analyse. Sie tragen somit zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsvorgänge bei.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.