Ausbildungsprofil

Verfahrensmechaniker/-in Steine- und Erdenindustrie

Verordnung gültig seit August 2004

Berufsbild

Das Arbeitsgebiet der Verfahrensmechaniker/der Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erdenindustrie umfasst hauptsächlich das Überwachen, Steuern und Regeln der jeweiligen Fertigungsanlagen, die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Instandhaltung der Betriebseinrichtungen.
Es gibt fünf Fachrichtungen:
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Baustoffe
  • bedienen und überwachen Steinbruchaggregate und Förderanlagen in Steinbrüchen,
  • entnehmen Materialproben bzw. überwachen automatische Probenahmeinrichtungen und leiten die Proben an das Materiallabor weiter,
  • überwachen und steuern Brennaggregate und Mahlanlagen für die Herstellung hydraulischer Bindemittel (Zement, Kalk, Dolomit, Gips),
  • werten Messdaten aus und greifen anhand von Messdaten und Analyseergebnissen korrigierend in den Produktionsprozess ein,
  • führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
  •  führen bei Bedarf Instandhaltungsmaßnahmen durch bzw. geben Fehlermeldungen an die Instandhaltung weiter,
  •  bedienen Abfüll- und Palettieranlagen für Sackware bzw. Wäge- und Beladeeinrichtungen für die Befüllung von Silofahrzeugen mit Loseware.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erdenindustrie in der Fachrichtung Transportbeton
  • disponieren bedarfsgemäß die Ausgangsstoffe Zement/Kalk, Sand, Kies, Zusatzstoffe, Zusatzmittel und Wasser,
  • veranlassen und überwachen gemäß Mischanweisung die Feststoffverwiegung der Komponenten, die Befüllung des Mischers, die Zugabe von Wasser und Zusatzmitteln sowie den Mischvorgang,
  • überwachen die Beladung der Fahrmischer mit Frischbeton oder Frischmörtel und die Erstellung der Lieferscheine per EDV,
  • führen im Rahmen der Eigenüberwachung nach Normvorschriften Betonprüfungen durch,
  • kontrollieren regelmäßig die Förder-, Wäge- und Mischeinrichtungen und wechseln bei Bedarf verschlissene Anlagenteile aus,
  • nehmen Recyclinganlagen für die Wiederaufbereitung von Restbeton und Restmörtel in Betrieb und führen Wartungsarbeiten aus.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement
  • überwachen die Feststoffverwiegung, die Zugabe von Wasser und den Mischvorgang zu Gipsplatten- oder Faserzementmischungen
  • überwachen den jeweiligen Formgebungsprozess von Platten (Gipsplatten) oder Platten und Rohre (Faserzement),
  • überwachen die Abbindezeiten und den automatischen Zuschnitt der Platten,
  • überwachen den Durchlauf durch den Trockner,
  • stellen Besäum- und Nachbearbeitungsmaschinen ein,
  • führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
  • führen Qualitätskontrollen durch und dokumentieren die Messergebnisse sowie erfassen EDV-mäßig die Produktionsparameter,
  • sorgen für die Stapelung sowie den Abtransport in das Versandlager.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton
  • überwachen die Feststoffverwiegung, die Zugabe von Wasser und den Mischvorgang zur Herstellung der Kalksandstein- oder Porenbetonmischungen,
  • bedienen und warten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Bewehrungen einschließlich den Auftrag von Korrosionsschutz,
  • bei der Formgebung von Porenbetonerzeugnissen:
  • überwachen gegebenenfalls das lagegerechten Einbringen der Bewehrungen in die Formen,
  • überwachen Einfüll- sowie Abbinde- und Treibvorgänge,
  • überwachen den Schneidvorgang von Platten und Profilen,
  • führen die Kontrolle und Kennzeichnung der geschnittenen Artikel durch,
Alternativ bei der Formgebung von Kalksandsteinen:
  • überwachen den Pressvorgang für die Erzeugung von Kalksandsteinen
  • führen die Kontrolle und Kennzeichnung der Erzeugnisse durch,
  • bedienen und überwachen die Dampfhärtung in Autoklaven (nur mit Zusatzausbildung zum Kesselwärter),
  • richten ein und überwachen Nachbearbeitungs- und Weiterbearbeitungsmaschinen und verkleben und teilmontieren Porenbeton zu großformatigen Elementen,
  • führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
  • verbinden gegebenenfalls Kalksandsteine und Bewehrungen mit Mörtel zu bewehrten Kalksandsteinelementen,
  • endkontrollieren, sortieren, lagern und palettieren/verpacken die Erzeugnisse.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse
  • überwachen und steuern das Mischen von Zement, Sand, Kies, Zusatzstoffen, Zusatzmitteln und Wasser für die Herstellung von Frischbeton,
  • stellen Bewehrungen aus Betonstahl her und bringen diese gegebenenfalls lagegerecht in die Formen ein,
  • überwachen und steuern die maschinelle Formgebung und Verdichtung von Frischbeton zu vorgefertigten Betonerzeugnissen,
  • sichern die Qualität durch Beurteilung der Formlinge nach Augenschein und Prüfung auf Maßhaltigkeit und Festigkeit,
  • führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
  • kennzeichnen die Produkte anforderungsgemäß und machen sie versandfertig
  • transportieren, lagern und verladen die vorgefertigten Betonerzeugnisse wie Rohre, Formsteine, Wandbausteine, Platten und Raumzellen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.