Ausbildungsprofil

Technische/-r Konfektionär/-in

Verordnung gültig seit August 2011

Berufsbild

Technische Konfektionäre und Technische Konfektionärinnen sind als Fachkräfte in der Lage, selbständig, sach- und termingerecht alle anfallenden Arbeiten zur Herstellung und Reparatur von technischer Konfektionsware aus Schwergeweben oder kunststoffbeschichteten Geweben und Folien auszuführen. Die Artikelvielfalt ist sehr groß und unterschiedlich; ebenso die Anforderungen, die an die Produkte gestellt werden. Dies sind z. B. Zelte, Planen und Schutzartikel (Markisen), aber auch komplizierte Traglufthallen sowie das gesamte textile Bauen. Ihr Einsatzgebiet findet der Technische Konfektionär, die Technische Konfektionärin in Textilunternehmen, Maschinenbau - und Zubehörfirmen.
Berufliche Fähigkeiten
Technische Konfektionäre und Technische Konfektionärinnen fertigen aufgrund der von ihnen fachlich beherrschten Grundlagen sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte technische Konfektionsware. Dabei kommen drei verschiedene grundlegende Verarbeitungstechniken zur Anwendung: das Nähen, Schweißen und Kleben.
Der Technische Konfektionär, die Technische Konfektionärin führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualitätssicherung aus. Anschließend beurteilen sie das Arbeitsergebnis. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.