Aus- und Weiterbildung

Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Die Berechtigung zum gewerblichen Führen von Lastkraftwagen oder Omnibussen (Qualifizierte/-r Fahrer/-in nach BKrFQG).
Die vorgeschriebene Grundqualifikationsprüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für Personen- beziehungsweise Güterverkehr ist in folgende Prüfungsarten unterteilt:
  •     Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation"
  •     Prüfung „Grundqualifikation"
Die beiden Prüfungsarten sind jeweils in die Prüfungsvarianten „Regelprüfung", „Quereinsteiger" und „Umsteiger" unterteilt.

Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation"

Die Prüfungsart der „beschleunigten Grundqualifikation" umfasst eine rein theoretische Prüfung mit einer Prüfungsdauer von maximal 90 Minuten. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling den Besuch eines 140 stündigen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkurses bei einem staatlich anerkannten Schulungsveranstalter nachweisen. Der Führerschein der C- oder D-Klasse ist nicht erforderlich.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die schriftlichen Prüfungen der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG werden an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftlich
Anmeldeschluss
06.03.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
09.04.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
08.05.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
04.06.2024
12.04.2024
  • Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldungen berücksichtigt.
  • Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmeranzahl zugelassen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungstermine ändern und bereits vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein können.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Terminwünschen entsprechen können.
Hier können Sie das Anmeldeformular im PDF-Format zur Prüfung nach BKrFQG „beschleunigte Grundqualifikation LKW" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 635 KB) runterladen.
Hier können Sie das Anmeldeformular im PDF-Format zur Prüfung nach BKrFQG „beschleunigte Grundqualifikation Bus" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 635 KB)runterladen.
Die Anmeldeunterlagen enthalten ausführliche Erläuterungen zu den unterschiedlichen Prüfungsvarianten. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldungen berücksichtigt. Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmeranzahl zugelassen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Terminwünschen entsprechen können.
Für eine Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
  1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Anmeldformular
  2. Ein Nachweis über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG/BKrFQV, in Form eines Ausdruckes des entsprechenden Eintrages aus dem BQR des KBA oder eine – gegebenenfalls vorläufige - Lehrgangsbescheinigung.
    (Bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise!)
  3. Bei so genannten „Umsteigerprüfungen“ ist zusätzlich der Nachweis über eine Grundqualifikation für den entsprechenden Bereich erforderlich.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unvollständige Anmeldeunterlagen nicht bearbeitet werden und keinen fristwahrenden Charakter haben.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung nach BKrFQG/BKrFQV bei der IHK Köln gilt das folgende Verfahren:
Der jeweiligen Prüfungsanmeldung ist eine -gegebenenfalls vorläufige- Teilnahmebescheinigung über einen Vorbereitungslehrgang zur entsprechenden beschleunigten Grundqualifikation ODER ein Ausdruck der in das BQR übertragenen vorgeschriebenen Lehrgangsteilnahme zur beschleunigten nach BKrFQG/BKrFQV beizufügen.
Um eine Prüfungsteilnahme sicherzustellen, ist am Prüfungstag zwingend der Nachweis über den vorgeschriebenen Lehrgangsbesuch nach BKrFQG/BKrFQV der IHK Köln gegenüber in Papierform vorzulegen.
Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
  1. durch den oben genannten Ausdruck aus dem BQR in Papierform, mit dem nachgewiesen wird, dass die der Prüfungsart entsprechende Schulung nach BKrFQG/BKrFQV für den Prüfling absolviert und in das BQR übertragen/eingetragen wurde.
  2. durch die Vorlage einer entsprechenden Lehrgangsbescheinigung über den erfolgreich absolvierten Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG/BKrFQV in Papierform, versehen mit dem Hinweis, dass diese Bescheinigung ausschließlich zur Vorlage bei der IHK zur Prüfungszulassung dient.
Wichtig:
Bescheinigungen nach der Mustervorlage Anlage 3 BKrFQV dürfen nicht mehr ausgestellt werden!
Die Bescheinigung darf KEINEN Hinweis enthalten, dass diese zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde dient!
Es besteht von Seiten der Bezirksregierung Köln kein Verbot für das Ausstellen der oben genannten Lehrgangsbescheinigungen mit dem entsprechenden Hinweis zur Vorlage bei der IHK.
Eine solche Lehrgangsbescheinigung in Papierform entbindet die Lehrgangsveranstalter nicht von der Pflicht, absolvierte Vorbereitungslehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG/BKrFQV in das BQR des KBA einzutragen und zu übermitteln.
Achtung:
  • Nach unserem Kenntnisstand ist es derzeit nur möglich, den Ausdruck aus dem BQR des Kraftfahrtbundesamtes VOR der endgültigen Übertragung in das BQR zu erstellen.
  • Ist ein Prüfling einmal in das BQR übertragen, kann ein solcher Ausdruck derzeit nicht erstellt werden.
  • Bei Fragen hierzu wenden sich die Lehrgangsveranstalter bitte direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA).
  • Ohne Vorlage EINER der oben genannten Bescheinigungen am Prüfungstag ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich.
  • Bilder, E-Mails, Scans und dergleichen auf digitalen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop etc.) werden nicht akzeptiert.
Bitte übersenden Sie uns sicherheitshalber die vollständigen Anmeldeunterlagen auf dem Postweg. Selbstverständlich können Sie uns die Anmeldeunterlagen vorab per E-Mail übersenden.

Prüfungsinhalte gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Die Inhalte der Berufskraftfahrer-Prüfungen sind detailliert in dem Orientierungsrahmen (BKrFQG) LKW (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) und in dem Orientierungsrahmen (BKrFQG) Bus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) für die jeweilige Prüfungsart aufgelistet. Die Prüfungsinhalte wurden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (Anlage 1 zur Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung) durch die IHKs ausgearbeitet. Sie dienen Prüfungsteilnehmern und Lehrgangsveranstaltern als Leitfaden für die Prüfungsvorbereitung im Güterkraft- und Personenverkehr.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für die Regelprüfung der beschleunigten Grundqualifikation 120,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung separat zu.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt beziehungsweise einbehalten:
  • Rücktritt weniger als 21 Tage bis zum Prüfungstermin: 30 % der Prüfungsgebühr.
  • Rücktritt weniger als 14 Tage bis zum Prüfungstermin: 50 % der Prüfungsgebühr.
  • Rücktritt weniger als 3 Werktage bis zum Prüfungstermin: 100 % der Prüfungsgebühr.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Merkblätter geben Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Prüfung. Die gemeinsamen Richtlinien der IHKs zur praktischen Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 266 KB) geben Ihnen eine gute Orientierung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über den DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Ebenso wurde beim DIHK Musterfragebögen für die jeweilige Prüfungsart veröffentlicht. Auf der Internet-Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH finden Sie eine Übersicht aller relevanten Informationen und Dokumente zur Prüfung nach BKrFQG.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de