Unternehmensführung

NRW.Mikrodarlehen für Unternehmen

Mit dem NRW.Mikrodarlehen können Investitionen und Betriebsmittelbedarfe für Gründungsvorhaben bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit einer Summe bis zu 50.000 Euro gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Kleinstunternehmen aufnehmen wollen oder die ein solches noch nicht länger als fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit betreiben. Kleinstunternehmen weisen einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro sowie weniger als zehn Mitarbeiter auf.

Was wird gefördert?

  • Existenzgründungen sowie Erweiterungs- und Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit der Gründung oder Erweiterung
  • Nebenerwerbsgründungen, sofern sie innerhalb der ersten drei Jahre zum Vollerwerb führen
  • erneute Existenzgründungen, soweit keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben das aktuelle Gründungsvorhaben nicht belasten.

Ausgeschlossen ist insbesondere:

  • die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungs- oder Erweiterungs- / Wachstumsvorhaben
  • ein Antrag nach Beginn des zu finanzierenden Vorhabens. Unter Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für das Vorhaben zur Gründung oder für das Vorhaben zur Erweiterung / zum Wachstum zu verstehen.
  • in der Regel Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie wird gefördert?

  • Ratendarlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs
  • Auszahlung: 100 Prozent in einer Summe
  • Laufzeit: Zehn Jahre einschließlich einer tilgungsfreien Anlaufphase von 6 Monaten
  • Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufphase werden für 56 Monate 0,75 Prozent Tilgung pro Monat vom Nominalkapital berechnet, anschließend 58 Monate lang 1 Prozent
  • Zinssatz: die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte der Website der NRW.Bank
  • fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Eine vorzeitige Rückzahlung eines Teils oder des gesamten Restdarlehens ist jederzeit kostenfrei möglich.

Wie verläuft das Antragsverfahren?

  • Sie wenden sich an die IHK Köln als STARTERCENTER NRW und lassen sich beraten. Da der Antrag durchaus umfangreich ist, möchten wir Sie vorab bestmöglich auf die Antragstellung vorbereiten. Damit ein Antrag nicht an formalen Kriterien scheitert und um sich über Finanzierungsalternativen zu informieren, wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen und Berater der IHK Köln.
  • Sie laden die Antragsunterlagen auf der Internetseite der NRW.BANK im Kundenportal herunter und füllen diese vollständig aus.
  • Wir prüfen die Antragsunterlagen auf Plausibilität und geben Ihnen ein persönliches Feedback.
  • Sie reichen anschließend die Antragsunterlagen bei der NRW.BANK, ebenfalls digital über das Kundenportal ein.
  • Wir erstellen parallel eine fachliche Stellungnahme und leiten diese an die NRW.BANK weiter.
  • Die NRW.BANK prüft den Antrag auf Vollständigkeit. Unter Umständen fordert die NRW.BANK ergänzende Unterlagen bei Ihnen an.
  • Vergabeentscheidung und Auszahlung des Darlehens in einer Summe durch die NRW.BANK

Welche weiteren Hinweise gilt es zu beachten?

  • Bitte beachten Sie, dass Antragstellende über einwandfreie Bonitäten verfügen müssen (sollten Schufa-Einträge vorliegen, müssen diese nachgewiesen geregelt sein).
  • Erweiterungs- und Wachstumsfinanzierungen nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung gefördert werden. Buchhaltungsdaten für mindestens 12 Monate müssen vorliegen.
  • Keine Liquiditätsengpässe finanziert werden.
  • Ein Antrag auf Gewährung eines NRW.Mikrodarlehens muss vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK vorliegen.
  • Darlehensnehmende sind für zwei Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit zur Inanspruchnahme einer beratenden Begleitung verpflichtet. Diese kann zum Beispiel durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder durch freiberufliche Beratung erbracht werden. Diese Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer begleitenden Beratung gilt grundsätzlich für Gründungsvorhaben. Bei Erweiterungs-Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.
  • Es gelten die aktuellen Richtlinien und Konditionen zum NRW.Mikrodarlehen, die auf der Website der NRW.BANK zum Download angeboten werden.
Haben Sie noch weitere Fragen? Die Beraterinnen und Berater der Industrie- und Handelskammer zu Köln stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Erklärfilm Mikrodarlehen

Weitere Informationen zum NRW.Mikrodarlehen erhalten Sie im Erklärfilm der NRW.BANK.
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