Ausbildungsprofil

Luftverkehrskaufmann/-frau

Verordnung gültig ab August 2017

Berufsbild

Im Mittelpunkt der Arbeit von Luftverkehrskaufleuten steht die Beförderung von Passagieren und Frachten.
Sie beschaffen beispielsweise Treibstoffe und Ersatzteile, planen den Crew-Einsatz, stellen Streckenunterlagen zusammen und übernehmen organisatorische Aufgaben in der Flugzeugabfertigung. Im Schalter- und Stationsdienst beraten sie Fluggäste über Flugverbindungen und Tarife, berechnen Flugpreise und nehmen Platzreservierungen und Buchungen vor. Bei Frachtsendungen dagegen gehören die Planung von Frachtkapazitäten, die Erstellung von Frachtpapieren und die Berechnung von Tarifen zu ihren Aufgaben. Dabei erledigen sie auch zollamtliche Formalitäten.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Marketing. So erarbeiten sie zum Beispiel Konzeptionen für den Passage- und Frachtverkauf, koordinieren verkaufsfördernde Aktivitäten und kontrollieren die Passage- und Frachtdienste hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Auslastung und Ertrag. Darüber hinaus nehmen sie administrative Aufgaben in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen und Organisation wahr.
Luftverkehrskaufleute arbeiten bei Fluggesellschaften, Luftfrachtspeditionen, Flughafenbetrieben sowie Abfertigungsagenturen. Dort sind sie im Büro und am Schalter in Flughäfen tätig, aber auch in Frachthallen oder in Kunden- bzw. Stadtbüros (zum Beispiel zur Kundenakquisition).

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.