Mit den Anpassungen im NRW.BANK.Universalkredit sollen Unternehmen unterstützt werden, die grundsätzlich über ein etabliertes Geschäftsmodell verfügen, jedoch aufgrund der Corona-Krise vorübergehende Liquiditätsprobleme haben. In diesem Förderprogramm sind im Einzelnen für Betriebsmittelfinanzierungen folgende Anpassungen vorgesehen:
- zusätzliches Angebot einer optionalen Haftungsfreistellung (für die Hausbank, nicht den Kreditnehmer) von 80 %
Zusätzlich zum bereits bestehenden Haftungsfreistellungsangebot von 50 % wird in den beihilferelevanten Programmvarianten eine 80%ige Haftungsfreistellung eingeführt.
- Kein Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen
Der Mindestkreditbetrag von 125T€ für die Beantragung einer Haftungsfreistellung entfällt. Unverändert bleibt die Voraussetzung, dass nur Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig waren, gefördert werden können.
- Niedrige Antragsanforderungen zur Sicherstellung kurzer Bearbeitungszeiten
Eine Inanspruchnahme einer 80%igen Haftungsfreistellung ist nur möglich, wenn das Unternehmen aufgrund der Corona-Krise und nicht aufgrund krisenunabhängiger Entwicklungen unter Liquiditätsproblemen leidet. Die Hausbank legt den erforderlichen Liquiditätsbedarf dar und bestätigt, dass der Kapitaldienst aus heutiger Sicht mittelfristig wieder erbracht werden kann. Eine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition ist nicht möglich. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, sind die für die Haftungsfreistellungen zu machenden Angaben, z.B. die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit, grundsätzlich auf die Situation vor dem Stichtag 28.02.2020 abzustellen.
- Einführung weiterer Laufzeitvarianten
Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:
- endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen (https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner) und die landeseigene NRW.Bank informieren über die beschlossenen Fördermöglichkeiten. Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.
Gerne beantworten auch unsere Berater Ihre Fragen zu öffentlichen Förderkrediten der NRW.Bank unter der Hotline: 0221 – 1640 3333.