Konsignationslager in der Europäischen Union ab 01.01.2020
Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung
Mit Umsetzung des Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") treten die sogenannten Quick Fixes am 01.01.2020 in Kraft. Die Quick Fixes gehören zur großen Mehrwertsteuerreform, die sukzessive bis 2022 die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ändert.
Sie umfassen Rechtsvorschriften für unterschiedliche Anwendungsbereiche (Materielle Voraussetzungen für die Innergemeinschaftliche Lieferung Konsignationslager, Reihengeschäfte, Belegnachweise für den Grenzübertritt). Neu ist unter anderem, dass das Konsignationslager ab 2020 EU-weit erstmalig einheitlich geregelt wird.
Welche Regelungen dabei zu beachten sind, erklärt Ihnen unser Merkblatt "Konsignationslager in der Europäischen Union ab 1.1.2020".