Länder und Märkte

Das Investitionsabkommen zwischen der EU und China (CAI)

Ende 2020 gelang der Verhandlungsdurchbruch für das zukünftige Abkommen. Eine Ratifizierung ist jedoch vorerst nicht in Sicht.
Nach jahrelangen Verhandlungen konnten sich die EU und China Ende 2020 auf wichtige Ziele des zukünftigen Abkommens einigen. Im Januar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den vorläufigen Text des Comprehensive Agreement on Investment (CAI), wie es im englischen Original heißt. Seither läuft die juristische Prüfung und die Übersetzung des Abkommens in alle Amtssprachen der EU.
Die eigentlich für das erste Halbjahr 2022 geplante Unterzeichnung des Abkommens scheint jedoch vorerst nicht in Sicht: Im Mai 2021 wurden die Ratifizierungsgespräche vom Europäischen Parlament „auf Eis gelegt“. Weitere Informationen dazu enthält eine Pressemitteilung des Europäischen Parlaments. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verhandelten Inhalte des Abkommens.

Wozu dient das CAI?

Im Wesentlichen beinhaltet das CAI drei Ziele: 1. einen besseren Marktzugang für europäische Unternehmen in China herzustellen (Reziprozität), 2. die Wettbewerbsbedingungen gerechter zu gestalten (Level-Playing-Field) und 3. China auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu verpflichten.

Was bedeutet das Abkommen für deutsche Unternehmen?  

Die chinesischen Verpflichtungen sollen den Unternehmen mehr Sicherheit durch fairere Wettbewerbsbedingungen und stärkere Transparenzverpflichtungen im Subventionsbereich geben. Festgeschrieben sind auch, das Verbot erzwungener Technologietransfers und klarere Regeln für Staatsbetriebe, um Diskriminierung ausländischer Unternehmen zu reduzieren. Garantien sollen EU-Unternehmen Genehmigungen und Verwaltungsverfahren erleichtern. EU-Unternehmen bekommen zudem Zugang zu chinesischen Normungsgremien. 
Beim Marktzugang geht China umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe ein – der wichtigste Sektor für EU-Investitionen in China. Dies betrifft etwa Hybrid- und Elektroautos, Chemikalien, Telekommunikationsgeräte und medizinische Geräte. 
Chinesische Verpflichtungen umfassen auch EU-Investitionen im Dienstleistungsbereich, etwa für Cloud-Dienste, IT-, Bau- und Finanzdienstleistungen, die private Gesundheitsversorgung, Umweltdienstleistungen, sowie im internationalen See- und Luftverkehr. 

Was beinhaltet das Abkommen noch?

Umgekehrt bekommen chinesische Investoren Zugang zum europäischen Energie-Binnenmarkt.
Für beide Seiten gilt, dass Mitarbeiter ausländischer Investoren, Manager und Spezialisten von EU- oder chinesischen Unternehmen ohne Einschränkungen wie Arbeitsmarkttests oder Quoten bis zu drei Jahre in ihren Tochtergesellschaften in der anderen Vertragspartei arbeiten dürfen. Vertretern von EU- oder chinesischen Investoren wird es erlaubt sein, das Land frei zu besuchen, bevor sie Investitionen tätigen.    
Das Abkommen umfasst auch ein Kapitel zur Nachhaltigkeit für die Bereiche Arbeit und Umwelt. China hat sich verpflichtet, keine Schutzstandards zu senken, um Investitionen anzuziehen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln seiner Unternehmen zu fördern.
China verpflichtet sich ebenso zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens, der von China ratifizierten ILO-Normen sowie zu „kontinuierlichen und nachhaltigen Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden ILO-Übereinkommen über Zwangsarbeit". 
Zur regelmäßigen Überprüfung des Umsetzungsfortschritts ist ein Durchsetzungsmechanismus auf politischer Ebene plus „rapid action mechanism“ vorgesehen. Damit können bei Problemen Konsultationen auf Ebene der DG Trade und des chinesischen Vizehandelsministers einberufen werden.
Ein Bestandteil wurde ausgelagert: die Verhandlungen über einen bilateralen Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sollen innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission und auf der Internetseite der AHK China.
Quelle: DIHK/ Europäische Kommission/ Europäisches Parlament/ AHK China