Ausbildungsprofil

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Verordnung gültig ab August 2005

Berufsbild

Sie stellen in erster Linie Briefe, Päckchen oder Pakete zu. Dazu leeren sie Briefkästen, sortieren Sendungen, bereiten diese für den weiteren Versandweg vor und planen die Zustellfolge. Freundlich und kompetent beraten sie ihre Kunden. Dabei nehmen sie auch Sendungen entgegen, direkt vor Ort beim Kunden oder - bei Kurierdiensten - zum Teil auch an entsprechenden Annahmestellen im Unternehmen. Außerdem nehmen sie Zahlungen entgegen, dokumentieren Sendungen und bereiten Zustellungen nach. Bei allen Aufgaben beachten sie sorgfältig berufsbezogene haftungs- und datenschutzrechtliche Regelungen.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum /zur Kaufmann/-frau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine : Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.