Ausbildungsprofil

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Verordnung gültig seit August 2022

Berufsbild

Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Sie arbeiten als Lokrangierführer/-innen oder Triebfahrzeugführer/-innen. Sie rangieren Wagen und Fahrzeuge. Sie steuern Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr und transportieren dabei Personen oder Güter.   
Die Ausbildung ist in den beiden Varianten Güterverkehr oder Personenverkehr möglich. Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. In beiden Einsatzgebieten werden die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
  • rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden,
  • Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen ein schließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden,
  • Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden,
  • Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen und
  • am Notfallmanagement mitwirken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Aufträge entgegennehmen und die für die Ausführung notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen,
  • Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
  • Bremsen prüfen und bedienen,
  • Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen,
  • Zug- und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen,
  • Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdispositionen sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben und
  • Güter transportieren und Personen befördern.
Berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  • digitalisierte Arbeitswelt,
  • Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
  • Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.