Innovation
CE-Kennzeichnung
Das CE-Kennzeichen dokumentiert, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in EU-Richtlinien niedergelegt sind, erfüllt sind. Damit gilt dieses Produkt als zugelassen zum freien Verkehr in der EU. Für Produkte, die unter bestimmte Produktgruppen fallen, besteht eine gesetzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt zum Thema CE-Kennzeichen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB).
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Produktsicherheitsgesetz auf der Internetseite der IHK Köln oder auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
In der Beraterliste zum Thema CE-Kennzeichen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) finden Sie Unternehmen, die ihre Angebote und Schwerpunkte vorstellen. Sind Sie in diesem Thema beratend tätig und nicht in der Liste enthalten? Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Firma, Ihrem Ansprechpartner, Kontaktdaten und Beratungsschwerpunkt/en an die IHK Köln, Detlef Kürten, detlef.kuerten@koeln.ihk.de.
Weitere Informationsquellen mit Links zur Europäischen Union:
- Liste der harmonisierten Standards (List of Directives - ständig aktuelle Liste)
- Benannte Stellen (NANDO-Liste)
- New Approach Standardisation in the International Market (Neue Konzeption)
- Safety Gate-Meldungen zu „unsicheren Produkten"
Die CE-Kennzeichnung bleibt im Vereinigten Königreich für ausgewählte Produktgruppen unbefristet gültig, nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) Weitere Informationen zum Brexit finden Sie unter Brexit FAQ sowie auf der Seite der Germany Trade & Invest (GTAI)