Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (DG Taxud) hat die in der Trade Contact Group (TCG) vertretenden europäischen Wirtschaftsverbände über Anforderungen bei der Zollabfertigung ab 1. Januar 2021 informiert.
Die vollständige Präsentation von DG Taxud haben wir an dieser Stelle veröffentlicht. Unter anderem werden folgende Punkte erörtert:
ENS/EXS: Die EU wird nicht auf ENS/EXS-Sicherheitserklärungen verzichten. (Hinweis: Das Vereinigte Königreich wird seinerseits bei der Einfuhr sechs Monate lang auf das Erfordernis einer solchen Summarischen Eingangsanmeldung (ESumA, Entry Summary Declaration (ENS)) verzichten. Bei der Ausfuhr aus dem UK sind Summarische Ausgangsanmeldungen (ASumA, Exit Summary Declaration (EXS) jedoch genau) genau wie in der EU Pflicht.
Zollabfertigung leerer Mehrwegverpackungen: Hier gibt es keine Brexit-spezifische Handhabung. Stattdessen erfolgt die Zollabfertigung entlang des im jüngsten Taxud-Dokument „Common understanding on return-refill containers" beschriebenen Ablaufs.
GEO-Codes: Verwendung von GEO-Codes zur Implementierung des IE/NI-Protokolls. Es wird einen Nordirland (NI)-spezifischen Code geben, der z.B. in Zollanmeldungen für Sendungen, die NI tangieren, verwendet werden muss. Dieser Code lautet "XI". Der Code für den Rest des Vereinigten Königreichs lautet „GB“. Weitere Informationen sind im "Guidance on the Use of GB and XI codes" enthalten.
Offene Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen: Die Schließung offener Vorgänge erfordert die Vorlage alternativer Nachweise.
Frachtverkehr/sailing goods (Waren, die die EU vor dem 1. Januar 2021 verlassen und nach dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich ankommen (und umgekehrt): Der Status als Unionswaren und insbesondere das Datum, an dem die Warenbewegung begonnen hat, müssen nachgewiesen werden. Neben anderen Dokumenten ist z.B. ein Luftfrachtbrief hierfür geeignet. Näheres finden Sie auch unter Punkt 5.3 im „EU-Guidance document on customs procedures“.
"Gefährdete Waren“ (goods being at risk): Dies bezieht sich auf Waren, die aus GB nach NI gebracht werden und u.U. anschließend in die EU weiter transportiert werden. Die diesbezüglichen "Risikokriterien" müssen noch vom gemeinsamen EU/UK-Ausschuss festgelegt werden. Unabhängig davon gilt: Für jede Sendung von GB nach NI müssen formelle EU-Zollerklärungen abgegeben werden!
SPS: Sanitäre und phytosanitäre (SPS) Kontrollen werden in jedem Fall an der EU-Außengrenze durchgeführt. Es gibt keine Möglichkeit, SPS-Kontrollen in das EU-Inland zu verlagern.
Freihandelsabkommen:
- Präferenzieller Warenursprung: Formale Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. „EUR.1) sind im Abkommensentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen werden Erklärungen zum Ursprung verwendet werden.
- UK kopiert bei seinen „Roll-over-FTAs“ die EU-Freihandelsabkommen der EU, z.B. mit den Mittelmeeranrainern (MED), einschließlich der Bezeichnung der Präferenzdokumente, die weiterhin "EUR.1" bzw. "EUR-MED" heißen sollen. DG Taxud ist sich der Verwechslungsgefahr bewusst und sucht nach Möglichkeiten, die Verwirrung für Unternehmen zu begrenzen.
DG Taxud hat angekündigt, ihre Guidance-Dokumente („Readiness Notices“) in den nächsten Wochen noch einmal zu aktualisieren.