Gründung

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Gründer und Gründerinnen haben die Möglichkeit, sich weiter freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern („Versicherungspflicht auf Antrag“).
Auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden Sie alle Voraussetzungen und Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.

Beitragshöhe und weitere Informationen

erhalten Sie bei dem Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Tel. 0180 5 676712 (0,14 Euro/Min. aus den Festnetzen und max. 0,42 Euro/Min. aus den Mobilfunknetzen).